Die Frankenwaldbrücken über dem Höllental bei Hof sollen Fußgänger-Hängebrücken der Superlative werden. Naturschützer wollen gegen den Bau klagen. Sie sehen eine Gefahr für Flora und Fauna.
Die Planungen für den Bau der Fußgänger-Hängebrücken über das Höllental in Oberfranken gehen weiter. Der Planungsverband habe dem Bebauungsplan für die umstrittenen Frankenwaldbrücken zugestimmt, teilte das Landratsamt Hof mit. Damit könne der Kreistag über die Umsetzung der Baumaßnahmen entscheiden und den Bauantrag einreichen, sagte eine Sprecherin der Kreisbehörde. Man gehe weiterhin von Baukosten in Höhe von 41 Millionen Euro aus. Ursprünglich waren 22 Millionen Euro veranschlagt worden.
Kritik an dem geplanten Bau zweier Brücken über das Tal zwischen der Stadt Lichtenberg und der Gemeinde Issigau kommt vor allem von Naturschützern. Bund Naturschutz (BN) und Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) befürchten, dass die geplanten Brücken mehr Ausflügler anlocken, als dem Naturschutzgebiet Höllental guttun.
Die Wanderer könnten nach Ansicht der Verbände die ökologisch sensiblen Hangschluchtenwälder, über die die Brücken verlaufen sollen, betreten und die vielfältige Pflanzen- und Tierwelt beschädigen. Das Hofer Landratsamt kalkuliert mit jährlich etwa 300.000 Besucherinnen und Besuchern, die die Hängebrücken begehen. Der BN bereitet nach eigenen Angaben eine Klage gegen den geplanten Bau vor. Wegen der großen Bedenken der Naturschützer mussten die Baupläne im Herbst 2023 bereits zum dritten Mal öffentlich ausgelegt werden.
Kreis verweist auf Gutachten
Die Landkreisbehörde beruft sich auf ein Gutachten, das im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) erstellt wurde. „Über ein Jahr hinweg wurde das gesamte Projektgebiet durch einen renommierten Fachgutachter untersucht“, sagte die Sprecherin des Landratsamtes.
Der Gutachter sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das geplante Bauprojekt den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes entsprechen könne, sofern bestimmte Maßnahmen eingehalten würden. So müssten etwa die Brutzeiten schützenswerter Tiere während der Bauphase berücksichtigt werden. Die Klage, die der BN plant, hat keine aufschiebende Wirkung für den Bau.