Mehr als zwei Jahre dauerte der Prozess um einen brutalen Mord im Rockermilieu. Jetzt endete er mit einem Freispruch der beiden Angeklagten. Der Kronzeuge der Anklage hatte seine Aussagen widerrufen.
Der Prozess um einen Mord im Rockermilieu ist am Landgericht Duisburg nach mehr als zwei Jahren mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Den beiden Verdächtigen sei die Tat nicht mit Sicherheit nachzuweisen, nachdem der Kronzeuge der Anklage seine Aussagen vor zwei Wochen in wesentlichen Punkten revidiert hatte, entschied das Gericht am Abend.
Die Tat vom Januar 2014 im Umfeld der Rockerbande Hells Angels hatte wegen ihrer Brutalität Aufsehen erregt. Das Opfer – ein des Verrats verdächtigtes Bandenmitglied – wurde durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet. Die Leiche wurde zerstückelt, in Fässer verstaut, mit Beton übergossen und in Gewässern versenkt. Spaziergänger hatten einen abgetrennten tätowierten Arm des Toten im Rhein bei Duisburg entdeckt.
Vor Gericht standen zwei Hells Angels-Mitglieder: ein 37-Jähriger, der dem Schützen die Waffe gereicht haben soll, und ein 45-Jähriger, der die Leiche nach Auffassung der Anklage nach der Tat mit einer Flex zerstückelt hatte. Der eigentliche Schütze hatte sich ins Ausland abgesetzt, wo er inzwischen gestorben sein soll.
Der langwierige Prozess basierte wesentlich auf Aussagen eines Kronzeugen, der vor allem den 37-Jährigen belastet hatte. Für ihn hatte die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft wegen gemeinschaftlichen Mordes verlangt. Gegen den 45-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft auf vier Jahre und zehn Monate Haft wegen versuchter Strafvereitelung plädiert.
Die Anwälte der Verteidigung kritisierten den Kronzeugen in ihren Plädoyers als unglaubwürdig. Seine Aussagen im Laufe des Prozesses seien teils widersprüchlich gewesen. Details – etwa zum Einbetonieren der Leichenteile oder zur Entsorgung des Anhängers, in dem die Tat passiert war – hätten sie sich vielfach nicht mit den objektiv ermittelten Tatsachen gedeckt. Er habe zudem erheblich Drogen konsumiert.
Die Hintergründe der veränderten Aussage des Kronzeugen ließen sich im Prozess nicht aufklären. Ein Polizeibeamter sagte zu Verhandlungsbeginn aus, er habe „aus Rockerkreisen“ von einer hohen Geldzahlung an den Kronzeugen gehört. Diese Information stamme allerdings vom Hörensagen.
Der Vorsitzende Richter sagte, Grund für die Freisprüche sei nicht allein das Umschwenken des Kronzeugen gewesen. Schon vorher seien die Aussagen des erheblich vorbestraften und betäubungsmittelabhängigen Mannes vor Gericht teils widersprüchlich gewesen und hätten Anlass zu Zweifeln gegeben.