Seit Monaten läuft die Werbe-Maschinerie rund um eine Konzertreihe der Pop-Queen Adele in München. Doch Foto- und Video-Journalisten dürfen nicht von der Show berichten. Das ruft Protest hervor.

Von den Konzerten des britischen Mega-Stars Adele in München wird es keine Pressebilder geben – entgegen den Gepflogenheiten sind Foto- und Videojournalisten nicht zugelassen. Das ruft bei den Medien kräftigen Ärger hervor. „Dieses Verbot ist völlig inakzeptabel“, kritisiert der Vorsitzende des Bayerischen Journalisten-Verbands (BJV), Harald Stocker. Dass Medien stattdessen vom Veranstalter ausgewählte Bilder erhielten, „verhöhnt die Arbeit der Journalisten“.

Zumal in den sozialen Netzwerken dennoch eine Bilderflut von den Konzerten zu erwarten sei. „Diese Akteure machen mit den hochgeladenen Fotos und Videos der Besucher satte Umsätze, während Medien, die zur demokratischen Meinungsbildung beitragen sollen, ihren journalistischen Auftrag nur eingeschränkt erfüllen können“, monierte Stocker. 

Üblicherweise dürfen Bild- und TV-Journalisten bei Großkonzerten während der ersten drei Lieder eigene Aufnahmen machen. Bei Adele hingegen werden Fotografen und Kamerateams gar nicht erst zugelassen – stattdessen soll den Medien ein Link zu ausgewähltem Material überlassen werden. Die Begründung ist dürftig: „Es gab dazu einen mehrfachen Austausch mit dem Management, nun ist es final, weil bei den Adele-Shows bislang immer so verfahren wurde – egal wann und wo“, teilte Live Nation, einer der beiden Veranstalter, mehreren Medien mit.

Adele tritt im August zehn Mal in einer eigens für sie gebauten Arena samt angeschlossenem Mini-Volksfest auf dem Gelände der Messe München auf. Insgesamt werden 730.000 Zuschauer erwartet. Die Landeshauptstadt erwartet, dass durch die Mega-Shows mehr als eine halbe Milliarde Euro in die Region fließen. Die Kommune hätte sich über ihr Hausrecht durchaus für die Bild-Berichterstattung einsetzen können, kritisierte Stocker. Der BJV fordere schon länger, dass öffentliche Träger von Veranstaltungsflächen eine Pressefreiheits-Klausel in die Verträge mit Mietern und Vertragspartnern aufnehmen sollen.