Bei Radwegen an Landstraßen ist das Land für die Sicherheit verantwortlich. Ragen Äste und Sträucher hinein, müssen die Grundstücksbesitzer aktiv werden. Ein Rentner aus dem Münsterland aber klagt.

Im Streit um hohe Kosten für das Beschneiden von Ästen und Sträuchern an einem Radweg hat das Verwaltungsgericht Münster noch kein Urteil verkündet. Richter Markus Schwegmann aber gab dem klagenden Rentner in der mündlichen Verhandlung klare Hinweise mit auf den Weg. Als Grundstücksbesitzer sei er in der Pflicht. „Es ist ihr Grundstück und ihre Verantwortung“, sagte der Richter. Der 80-Jährige will eine vom Landesbetrieb Straßen.NRW an ihn verschickte Rechnung nicht bezahlen.

Das Land hatte den Kläger im August 2022 gebeten, von seinem Grundstück an einer Landstraße im Kreis Coesfeld in den Radweg ragende Sträucher zu beschneiden. Als er der Aufforderung nicht nachkam, schickte der Landesbetrieb dem Grundstücksbesitzer einen Kostenvoranschlag über 2.762,66 Euro und beauftragte ein Unternehmen mit der Arbeit.

Der Rentner aber sieht keine Gefährdung der Radfahrer und hielt auch in der mündlichen Verhandlung an seiner Klage gegen die Zahlungsaufforderung fest. Als Rentner könne er das nicht bezahlen. Richter Schwegmann wird das Urteil den Beteiligten zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich mitteilen. In der Verhandlung machte er allerdings deutlich, dass die Chancen des 80-Jährigen schlecht stehen. Ganz ohne Kritik aber kam auch der Landesbetrieb nicht davon. Ein neuer Bescheid mit einer detaillierten Aufschlüsselung der Kosten sei nötig. Bislang hatte das Land nur den Kostenvoranschlag ohne Aufschlüsselung vorgelegt.