Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausländerinnen und Ausländer schon früher eingebürgert werden. Das könnte auch in Sachsen-Anhalt dazu führen, dass die Verfahren länger dauern.

Die Bearbeitungszeit von Einbürgerungsverfahren könnte sich in Zukunft in Sachsen-Anhalt verlängern. Grund ist das neue Staatsangehörigkeitsrecht, das seit dem 27. Juni dieses Jahres gilt. Es sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht – vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. In vielen Orten Deutschlands hat das zu einem großen Andrang bei den für Einbürgerungen zuständigen Behörden geführt.

Wie viele Anträge auf Einbürgerung kurz vor und nach der Änderung des Rechts eingegangen sind, wurde in Sachsen-Anhalt allerdings statistisch nicht erfasst, wie eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Zum Stand Mai 2023 habe die Bearbeitung im Schnitt zwischen 8 und 30 Monaten gedauert, teilte die Sprecherin mit. „Dies ist im Wesentlichen der hohen und offensichtlich weiter steigenden Zahl der zu bearbeitenden Einbürgerungsanträge geschuldet“, hieß es.

Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer zudem bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen.

Längere Verfahren auch in anderen Bundesländern

Auch in anderen Bundesländern dauert die Bearbeitung der Verfahren lange. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Bearbeitungszeit laut Innenministerium bei mindestens 12 bis 18 Monaten, Tendenz steigend. Nach Einschätzung der dortigen Einbürgerungsbehörden beabsichtigt jedoch die Mehrheit der Einbürgerungsinteressierten, ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit zu behalten.

Im sächsischen Innenministerium hieß es, die Verfahrensdauer hänge stark vom Einzelfall ab. Für 2023 gehe man von 3 bis 18 Monaten ab Antragstellung aus. Es müsse aber berücksichtigt werden, dass noch erhebliche Wartezeiten bis zur Antragstellung hinzukommen könnten. Denn die Anträge müssten in der Regel in einem persönlichen Beratungsgespräch in der Behörde gestellt werden, für das erst ein Termin vergeben werden müsse.