Wer in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde einreichen will, konnte sich bislang per Post oder Telefax an das Gericht wenden. Ab August geht das auch auf digitalem Weg.
Ab August können Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen beim auf elektronischem Weg eingereicht werden. Das sieht eine entsprechende Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes vor, die der Bundestag im April verabschiedet hatte und die am 1. August in Kraft tritt.
Bundesverfassungsgericht