Ein Priester soll einem Jungen an den Po gefasst haben. Dafür wurde er verurteilt. Möglicherweise geht nun auch die Kirche erneut gegen ihn vor.

Nach einer Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs droht einem katholischen Priester im Ruhestand aus dem südhessischen Eppertshausen nun auch die Wiederaufnahme eines kirchlichen Verfahrens. „Sobald es zu einem rechtskräftigen Abschluss des weltlichen Strafverfahrens gekommen ist, wird die kirchliche Voruntersuchung gegen den Ruhestandspriester unter Hinzuziehung der Erkenntnisse aus dem weltlichen Verfahren fortgeführt“, teilte das Bistum Mainz mit. 

Das kirchliche Verfahren sei entsprechend den Vorgaben des Kirchenrechts während eines laufenden weltlichen Strafverfahrens ausgesetzt worden. Dem Geistlichen sei bereits nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Februar 2023 die Ausübung aller priesterlichen und amtlichen Tätigkeiten auf unbestimmte Zeit verboten worden. Nach Angaben eines Bistumssprechers könnte ihm dann auch der Verlust des Priesteramtes drohen.

Das Amtsgericht Dieburg hatte den Geistlichen am Dienstag wegen sexuellen Missbrauch zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen je 100 Euro verurteilt. Zuvor hatte die „Frankfurter Rundschau“ hierüber berichtet. Der Priester soll den Jungen in dessen Elternhaus umarmt und so stark an den Po gefasst haben, dass dies Schmerzen verursachte. Das Urteil ist nach Angaben eines Gerichtssprechers noch nicht rechtskräftig. Nach Paragraf 78b des Strafgesetzbuches ruht bei Straftaten gegen Kinder eine Verjährung bis zum 30. Lebensjahr des Opfers.