Die Staatsanwaltschaft Erfurt will gegen die Thüringer BSW-Minister Katja Wolf und Steffen Schütz ermitteln. Es geht um eine Reise nach Mallorca – und den Verdacht der Korruption.
Es geht um eine Reise nach Mallorca und Zahlungen für ein Projekt der Stadt Eisenach: Gegen zwei BSW-Minister der neuen Thüringer Brombeer-Regierung soll wegen des Verdachts der Korruption ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft Erfurt beantragte nach dpa-Informationen die Aufhebung der Immunität von Thüringens Finanzministerin Katja Wolf und Infrastrukturminister Steffen Schütz. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Zeit vor ihrem Amtsantritt. Immunität haben die beiden, weil sie auch Landtagsabgeordnete sind.
Ausschuss entscheidet über Aufhebung der Immunität
Der Justizausschuss soll am Nachmittag über die Aufhebung der Immunität der beiden entscheiden, hieß es aus Ausschusskreisen. Wolf und Schütz wollen sich erst nach der Ausschusssitzung zu den Vorwürfen äußern.
Hintergrund ist eine Reise von Wolf nach Mallorca auf ein Privatanwesen von Schütz vor der Landtagswahl 2024. Wolf war damals noch Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach. Nach dpa-Informationen will die Staatsanwaltschaft Erfurt der Frage nachgehen, ob Wolf sich von Schütz im Zusammenhang mit dieser Reise hat bestechen lassen. Bei der Bewerbung Eisenachs als Standort für ein Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation war die Marketingfirma von Schütz involviert, den Zuschlag hatte am Ende aber Halle bekommen.
Ermittlungen liefen bereits
Nach dpa-Informationen hatten die Ermittlungen schon begonnen und wurden nun durch die nötige Aufhebung der Immunität der beiden bekannt. Wolf und Schütz zogen nach der Landtagswahl im Herbst 2024 als BSW-Abgeordnete in den Thüringer Landtag ein, inzwischen sind sie Mitglieder im Kabinett des neuen Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU), der eine Koalition aus CDU, BSW und SPD geschmiedet hat.
Abgeordnete des Thüringer Landtags genießen Schutz vor Strafverfolgung, die sogenannte parlamentarische Immunität. Strafrechtliche Ermittlungen gegen sie sind grundsätzlich nur mit Zustimmung des Landtags beziehungsweise des Justizausschusses des Parlaments zulässig.