Die Aufnahme sogenannter Notkredite zum Ausgleich eines Defizits im schleswig-holsteinischen Landeshaushalt 2024 ist verfassungswidrig gewesen. Das Landesverfassungsgericht in Schleswig begründete dies am Dienstag mit unzureichenden Begründungen in entsprechenden Landtagsbeschlüssen, vor allem zur konkreten Höhe krisenbedingter finanzieller Belastungen. Es gab damit Klagen der Opposition von SPD und FDP statt. (Az. LVerfG 1/24)

Der für das vergangenen Jahr hatte ursprünglich die Aufnahme von drei Notkrediten in einer Gesamthöhe von etwa eineinhalb Milliarden Euro vorgesehen, von denen später nach Angaben der Landesregierung aus CDU und Grünen aber nur rund 494 Millionen Euro benötigt wurden. Die Regierung begründete die Aufnahme mit einer Haushaltsnotlage in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, der Coronapandemie sowie einer schweren Ostseesturmflut.

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