Die Aufnahme und Versorgung von geflüchteten Menschen kostet das Land Berlin viel Geld – und das bei leeren Kassen. Eine Ausnahme von der Schuldenbremse steht im Raum.

Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) bereitet eine Entscheidung über Notlagen-Kredite zur Finanzierung der Kosten für Flüchtlinge vor. Das dafür nötige Rechtsgutachten liege vor, bestätigte eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen. Auf dieser Grundlage könnte das Abgeordnetenhaus eine Notlage beschließen und eine Ausnahme von der Schuldenbremse ermöglichen. Die „Berliner Morgenpost“ hatte berichtet.

Es geht um hohe Millionensummen für die Unterbringung von Geflüchteten. Die „Morgenpost“ schrieb von einem Mehrbedarf von 900 Millionen Euro allein im Jahr 2026. Da Berlin ohnehin große Löcher im Landeshaushalt hat, hatte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) die Notlagen-Kredite dem Bericht zufolge im Sommer ins Gespräch gebracht. 

Ausrufen der Notlage – Was dann zulässig ist

Nun sagte Evers laut „Morgenpost“ bei der Klausurtagung der SPD-Fraktion in Dresden: „Wir sind an einem Punkt angelangt, wo das mit Kreditermächtigungen vorübergehend kompensiert werden kann.“ Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Torsten Schneider, sagte dem Bericht zufolge: „Wir müssen die Flüchtlingskosten ausbuchen.“

Wenn eine Notlage vorliegt, können mehr Kredite aufgenommen werden als nach der Schuldenbremse eigentlich zulässig ist. Das Rechtsgutachten dient dazu, genau zu begründen, wozu das zusätzliche Geld benötigt wird. Die Sprecherin der Senatsfinanzverwaltung erklärte auf Anfrage, der Senat werde eine „Formulierungshilfe“ für das Abgeordnetenhaus erstellen, die Entscheidung über das Ausrufen der Notlage liege beim Parlament. Weitere Informationen gebe es noch nicht.