Nach der rätselhaften Todesserie bei Kegelrobben vor Rügen hatten vor allem Verbände DNA-Analysen gefordert. Nun liegt ein entsprechender Bericht vor. Zur Aufklärung trägt er nicht bei.

Auch DNA-Analysen können nicht zur Aufklärung der rätselhaften Todesserie von Robben vor der Küste Rügens im vergangenen Herbst beitragen. Laut Staatsanwaltschaft Stralsund hat ein Labor Abriebproben aus einer im Verdacht stehenden Reuse analysiert. Inzwischen sei der Bericht eingegangen. „Er kommt zu dem Ergebnis, dass die DNA einer Robbe dort nicht nachgewiesen werden kann“, schrieb ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur.

Im Oktober waren in kurzer Zeit mehr als 40 tote Robben vor allem im Südosten Rügens gefunden worden. Ein natürlicher Tod wurde nach bisherigen Untersuchungen ausgeschlossen. Laut Experten des Deutschen Meeresmuseums in Stralsund gibt es Hinweise darauf, dass die Robben ertrunken sind, etwa in einem Netz oder einer Reuse. Eine verdächtigte Reuse war laut Behörden unauffällig. Sie wurde bereits Ende Oktober abgebaut.

Zeugen sollen vernommen werden

„Die Ermittlungen dauern an“, hieß es nun von der Staatsanwaltschaft. „Insbesondere sollen noch von den Anzeigenden benannte Zeugen vernommen werden.“ Das Deutschen Meeresmuseum in Stralsund, das Biosphärenreservat Südost-Rügen und die Organisation Sea Shepherd hatten Anzeige gegen unbekannt gestellt. Besonders Verbände hatten wiederholt DNA-Analysen gefordert. 

Die Stralsunder Staatsanwaltschaft hatte schon nach einer ähnlichen Häufung toter Robben 2017 ermittelt, das Verfahren aber 2018 ohne Anklage eingestellt. Nach früheren Angaben der Ermittler hatten Spezialisten des Landeskriminalamtes seinerzeit gesagt, dass DNA-Proben aus einer damals im Verdacht stehenden Reuse vermutlich gar nicht analysefähig seien, da sie durch das Meer ausgeschwemmt worden seien.

Neue Vorschriften für Reusen

Zudem hatte die Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass selbst der mittels DNA-Analysen nachgewiesene Tod einzelner Robben in der Reuse nicht automatisch vorsätzliches und strafbares Handeln des Fischers bedeutet hätte. Die Staatsanwaltschaft hatte ferner erklärt, dass die Reuse ordnungsgemäß aufgestellt gewesen sei.

Auch der Schweriner Umwelt- und Fischereiminister Till Backhaus (SPD) hatte betont, dass ein Zusammenhang zwischen den toten Kegelrobben und der Fischerei bis zuletzt nicht bewiesen werden konnte und die Unschuldsvermutung gelte. Gleichzeitig hatte er angekündigt, Schutzeinrichtungen für Robben bei Reusen künftig an der ganzen Küste Mecklenburg-Vorpommerns einzuführen. Bislang galt eine entsprechende Auflage für den Greifswalder Bodden. Bei der Ausweitung handele es sich um eine Vorsichtsmaßnahme.