Menschen können in den Kirchengemeinden Schutz finden und Kirchenasyl beantragen. Dafür muss eine besondere Härte festgestellt werden.

Die beiden großen Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern haben im zurückliegenden Jahr 32 Menschen Kirchenasyl gewährt. Das geht aus Angaben der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) sowie des für den Nordosten zuständigen Erzbistums Hamburg hervor. Unter den 29 Menschen, die 2024 bei der Nordkirche Kirchenasyl erhielten, waren den Angaben zufolge fünf Kinder.

Die Nordkirche spricht von insgesamt 17 Fällen von Kirchenasyl, teils mit mehreren Menschen, nach 27 Fällen im Jahr 2023. Die katholischen Pfarreien in MV haben 2024 laut Erzbistum Hamburg ein Kirchenasyl für drei Menschen gewährt nach einem Fall mit zwei Menschen im Jahr 2023.

Kirchenasyl, wenn „nicht zumutbare Härte droht“

„Mit einem Kirchenasyl möchten Gemeinden für die Betroffenen eine gute humanitäre Lösung erreichen, wenn durch eine Abschiebung eine nicht zumutbare Härte droht“, erklärte die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Pastorin Dietlind Jochims.

Seit 2015/16 seien ganz überwiegend Menschen im Kirchenasyl, denen sogenannte Dublin-Abschiebungen drohten. Für deren Asylverfahren sei eigentlich ein anderes europäisches Land zuständig. Nämlich jenes, in dem sie erstmals registriert wurden. „Längst nicht alle europäischen Staaten jedoch garantieren Asylbewerbern ein menschenwürdiges Verfahren. Ins Kirchenasyl aufgenommen werden ausschließlich Menschen, bei denen wir nach genauer Prüfung einen besonderen Härtefall erkennen.“

Jahrtausende alte Praxis

Die Praxis, Menschen in Not in ein Kirchenasyl aufzunehmen, sei Jahrtausende alt, sagte Jochims. Vor der Gewährung von Kirchenasyl werde jeder Einzelfall genau geprüft. Es gehe darum, Zeit zu gewinnen und die besonderen Härten auch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu belegen.

Die Dublin-Kirchenasyle könnten meist beendet werden, wenn nach sechs Monaten die Zuständigkeit für das Asylverfahren per Gesetz auf Deutschland übergehe, erklärte Jochims. In den weit überwiegenden Fällen werde dann ein Schutzbedarf festgestellt. „Unser Anliegen ist es aber nicht, Fristen auszusitzen, sondern dass Menschen unter menschenwürdigen und fairen Bedingungen ihr Asylverfahren durchführen können.“