Lange wurde gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Kahrs im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften ermittelt. Das Verfahren ist eingestellt. Vor den Untersuchungsausschuss kommt er dennoch nicht.
Eine Vernehmung des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zum Cum-Ex-Skandal ist endgültig vom Tisch. Ein Antrag der Linken zur Ladung Kahrs‘ als Zeuge wurde bei der voraussichtlich vorletzten Sitzung des Ausschusses von SPD, CDU und AfD abgelehnt. Die Vertreter der Grünen enthielten sich.
Kahrs macht von Aussageverweigerungsrecht Gebrauch
Zuvor hatte der Anwalt Kahrs‘ deutlich gemacht, dass das Aussageverweigerungsrecht seines Mandanten auch nach Einstellungen der Ermittlungen gegen ihn im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften der Hamburger Warburg Bank fortbestehe und er nicht vor dem Ausschuss aussagen wolle.
Der Arbeitsstab des Ausschusses hatte diese Rechtsauffassung geteilt. Es seien keine Fragen an Kahrs vorstellbar, die dieses Recht nicht berühren würden, sagte die Vorsitzende.
Linke und Grüne wollten auf Sinneswandel bei Kahrs setzen
Auch die Vertreter von SPD und CDU machten deutlich, dass sie Kahrs gern im Ausschuss befragt hätten. Unter gegebenen Umständen mache eine Ladung jedoch keinen Sinn. Die Grünen hatten zunächst dem Linken-Antrag auf Ladung zustimmen wollen, um einen möglichen Sinneswandel Kahrs‘ zu erfragen – entschieden sich bei der Abstimmung dann aber für die Enthaltung.Die Staatsanwaltschaft Köln hatte gegen Kahrs wegen des Verdachts der Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung und Begünstigung im Kontext mit den Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank ermittelt. Das Verfahren war jedoch im Dezember mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.