Fünf Jahre nach einem Brandanschlag auf ein Bremer Jugendzentrum stehen drei Männer aus der rechtsextremistischen Szene vor Gericht. Opfervertreter werfen den Ermittlern Fehler vor.

Vor Beginn des Prozesses am Landgericht Bremen wegen eines Brandanschlags auf ein Jugendzentrum im Jahr 2020 werfen Opfervertreter den Ermittlungsbehörden grobe Fehler vor. Unter anderem seien erst anderthalb Jahre nach der Tat Hausdurchsuchungen bei den Angeklagten angeordnet worden, obwohl Zeugen bereits kurz nach der Tat Hinweise auf einen der Männer gegeben hätten, sagte eine Anwältin der Nebenklägerin. Die Polizei habe die entdeckte Neonazi-Propaganda größtenteils nicht als Beweismittel beschlagnahmt.

Bei einem der drei Angeklagten gebe es Hinweise, dass er mit dem Prinzip des „führerlosen Widerstands“ sympathisiere, das auch dem rechten Terrornetz NSU als ideologische Grundlage gedient habe. „Wir können aber nicht erkennen, dass von den Ermittlungsbehörden jemals ein rechtsterroristisches Motiv für den Brandanschlag in Betracht gezogen wurde“, sagte die Anwältin. 

Prozess beginnt fünf Jahre nach dem Brandanschlag

Wegen schwerer Brandstiftung müssen sich von Donnerstag an vor dem Landgericht Bremen drei Männer im Alter von 35, 29 und 41 Jahren verantworten. Die Polizei rechnet sie der rechtsextremistischen Szene zu. 

Sie sollen im Februar 2020 in dem alternativen Jugendzentrum in Bremen Feuer gelegt haben, während dort ein Konzert mit mehr als 30 Personen geben wurde. Laut Anklage sollen drei Personen geschädigt worden sein, Opfervertreter gehen von einer höheren Zahl aus. Eine der Betroffenen tritt im Prozess als Nebenklägerin auf.