Die Bundeswehr soll zur Abwehr von Gefahren die Erlaubnis zum Abschuss von Drohnen bekommen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. „Drohnen als Instrument für Spionage und Sabotage können eine ernste Gefahr sein, insbesondere für unsere kritische Infrastruktur“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dazu.
Bislang dürfen die Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben – nicht aber bei drohender Gefahr Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge ausüben.
„Die Polizeibehörden entwickeln ihre Möglichkeiten zur Detektion und Abwehr von Drohnen ständig weiter“, betonte Faeser. „Trotzdem sehen wir vor allem seit Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine, dass immer häufiger Drohnen zum Einsatz kommen, die für die Polizei und ihre aktuelle Technik eine zunehmende Herausforderung darstellen.“ Deshalb sei es notwendig, „dass auch die Bundeswehr bei schwerwiegenden Gefahren eingreifen darf – auch, um in letzter Konsequenz illegal fliegende Drohnen abzuschießen“.
Die Sicherheitsbehörden verzeichneten immer mehr Sichtungen von Drohnen über wichtigen Infrastrukturanlagen und militärischen Einrichtungen, erklärte das Bundesinnenministerium. „Gleichzeitig stellt die rasante technische Entwicklung die Polizeibehörden vor immer größere Herausforderungen. Dies gilt vor allem für Modelle mit ausgefeilten Flugeigenschaften, deren Leistungsfähigkeit weit über der von handelsüblichen Drohnen liegt.“
In der Begründung der beschlossenen Vorlage heißt es, bei solchen Drohnen sei denkbar, „dass die Flüge „im Auftrag von fremden staatlichen Stellen“ erfolgten. Der Einsatz von Waffengewalt solle dann erlaubt sein, wenn davon auszugehen sei, „dass ein unbemanntes Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll“. Die Waffengewalt muss dabei „das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr“ sein.
Voraussetzung für den Einsatz der Bundeswehr ist, dass die für die Gefahrenabwehr grundsätzlich zuständigen Polizeien der Länder technisch dazu nicht in der Lage sind. Sie müssen dann entsprechende Unterstützung des Militärs anfordern.
Ein Sprecher des Innenministeriums verwies darauf, dass auch die Polizeibehörden in Deutschland ihre Fähigkeiten im Bereich der Drohnenabwehr „erheblich verstärkt“ hätten. So seien Einsätze, um Drohnen während der Fußball-Europameisterschaft durch Störsignale zur Landung zu zwingen, „sehr erfolgreich“ gewesen.
Bei einer künftig möglichen Anwendung von Waffengewalt dürfe der Einsatz Menschen grundsätzlich nicht gefährden, sagte der Sprecher weiter. So dürften solche Einsätze nicht in Gebieten erfolgen, „wo möglicherweise dann Menschenleben durch herunterfallende Trümmerteile oder Ähnliches betroffen wären“.
Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums verwies darauf, dass die Bundeswehr rund tausend Liegenschaften habe. Sie könne deshalb nicht überall Mittel zur Drohnenabwehr zur Verfügung stellen. Dies erfolge aber dort, wo ein besonderer Schutzbedarf gesehen werde. Er verwies zudem auf die schon lange bestehenden Alarmrotten der Luftwaffe als mögliche Option, um einzugreifen. Die Kampfjets müssen binnen 15 Minuten in der Luft sein.
Die Vorschläge für eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes sollen nach dem Beschluss durch das Kabinett über die Regierungsparteien SPD und Grüne in den Bundestag eingebracht werden. Regierungssprecher Steffen Hebestreit zeigte sich zuversichtlich, dass die Vorlage mit Unterstützung anderer Parteien noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar beschlossen werden könne. „Ich glaube, das ist auch unstrittig, was da geregelt wird“, sagte er.