Noch sind die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Polizeigebühren beim Fußball in Sachsen unklar. Der Rechnungshof begrüßt das Urteil in jedem Fall.

Sachsens Rechnungshof sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Polizeikosten bei Hochrisikospielen im Fußball in seiner eigenen Rechtsauffassung bestätigt. Der Rechnungshof hatte die Ausgaben zur Absicherung von Fußballspielen in Sachsen 2019 geprüft und später empfohlen, dass der Freistaat dem Beispiel des Landes Bremen folgen und ebenfalls eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen sollte.

„Hochrisikofußballspiele verursachen bei der sächsischen Polizei jährlich zusätzliche Kosten von über sieben Millionen Euro. Diese werden derzeit von der Allgemeinheit getragen. Solche Kosten sollten nicht dem Steuerzahler angelastet werden“, betonte Rechnungshofdirektor Gerold Böhmer. Das Urteil schaffe Rechtssicherheit für die Schaffung einer entsprechenden Regelung auch in Sachsen.

Innenminister will mit Fußballverband sprechen

Auch Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte die Entscheidung aus Karlsruhe begrüßt. Welche Konsequenzen Sachsen aus dem Urteil ziehen wird, ließ er allerdings noch offen. Schuster will das zunächst mit dem Sächsischen Fußball-Verband (SFV) besprechen. 

Die Deutsche Fußball Liga war zuvor vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Beschwerde gegen Polizeigebühren bei Hochrisikospielen gescheitert. Der Dachverband hatte sich gegen eine Regelung Bremens von 2014 gewandt. Dort ist festgeschrieben, dass die Stadt bei bestimmten Veranstaltungen mit hohem Gewaltrisiko Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben kann. Fortan könnten den Fußballvereinen somit zusätzlichen Kosten für solche Spiele in Rechnung gestellt werden.