Über Wochen soll ein 26-Jähriger seinen knapp zwei Monate alten Sohn in Oberfranken schwer misshandelt haben. Nun muss der Mann für mehrere Jahre in Haft.

Weil er sein rund zwei Monate altes Kind schwer misshandelt und ihm womöglich bleibende Schäden zugefügt haben soll, ist ein 26-Jähriger zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden. Eine Strafkammer des Landgerichts Bamberg sprach den Mann der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig und verhängte sechs Jahre und fünf Monate Haft. Dies teilte ein Sprecher des Gerichts mit.

Der Angeklagte lebte mit seiner Partnerin in einer gemeinsamen Wohnung in Forchheim. Zwischen Ende Februar und Ende März 2024 soll er seinem Sohn laut Anklage in zahlreichen Fällen massive Schmerzen zugefügt haben, um sich an diesem abzureagieren, wenn der kleine Junge nicht so reagierte, wie es sich der Mann vorstellte. 

Leben des Kindes konnte nur durch Operation gerettet werden

Der 26-Jährige soll den Säugling etwa wiederholt stark geschüttelt und dabei den Tod seines Kindes billigend in Kauf genommen haben. Auch brach der Angeklagte dem Bub demnach mehrere Rippen. Der Säugling zeigt aufgrund der Gewalteinwirkung eine Entwicklungsverzögerung und könnte dauerhafte Schäden mit sich tragen. Nur aufgrund einer Operation an der Uniklinik Erlangen konnte das Leben des kleinen Jungen gerettet werden.

Vor Gericht zeigt sich der Mann geständig und räumte ein, den Bub zumindest in grober Weise geschüttelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte sich für eine Haftstrafe von sieben Jahren ausgesprochen. Im Rahmen einer Verständigung war der Strafrahmen zu Prozessbeginn auf mindestens sechs Jahre und drei Monate und höchstens sieben Jahre und sechs Monate Haft festgelegt worden. 

Urteil noch nicht rechtskräftig 

Der Mann war laut Anklage nicht erst gegen seinen Sohn gewalttätig geworden. Weil er bereits im Oktober 2023 seine damals knapp ein Jahr alte Tochter verletzt haben soll, hatte ihm das Amtsgericht Forchheim verboten, sich weiter in der gemeinsamen Wohnung aufzuhalten. Darüber soll sich der Angeklagte hinweggesetzt und ab November 2023 wieder regelmäßig in der Wohnung gelebt haben. Im Frühjahr 2024 kam es nach Überzeugung des Gerichts dann zu der Gewalt gegen das Baby. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.