Zwei Männer stehen sich vor einem Wohnhaus gegenüber. Wenige Tage zuvor war der eine in die Wohnung der Ex-Freundin des anderen gezogen. Erst streiten sie, dann kommt ein Cuttermesser ins Spiel.
Fünf Monate nach dem tödlichen Angriff auf einen Mann vor einem Haus in Berlin-Neukölln ist ein 40-Jähriger zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach ihn des Totschlags schuldig. Der getötete 34-Jährige war der neue Freund der Ex-Partnerin des nun verurteilten Mannes.
Der Angeklagte habe den jüngeren Mann verfolgt und provoziert, nachdem dieser aus der Wohnung der Frau gekommen sei, so die Richter. Im Streit habe er dem Opfer tief in die linke Halsseite gestochen. Der 34-Jährige starb wenige Tage später in einem Krankenhaus.
Der Angeklagte, ein libanesischer Staatsangehöriger, hatte den Mann am Abend des 9. August vorigen Jahres auf dem Gehweg vor einem Wohnhaus in Berlin-Neukölln attackiert. Der 40-Jährige habe sich damals dort bei seinen Eltern aufgehalten. Das spätere Opfer sei einige Tage zuvor in die Wohnung der Ex-Freundin des Angeklagten gezogen. Als der 34-Jährige das Haus verließ, um einkaufen zu gehen, sei ihm der Angeklagte gefolgt. Während einer Auseinandersetzung habe der 40-Jährige schließlich ein Cuttermesser gezogen.
„Dann fasste er sich an den Hals“
Der 40-Jährige hatte im Prozess erklärt, es habe für ihn keinen Grund gegeben, den anderen Mann zu attackieren, Eifersucht habe keine Rolle gespielt. Zum Streit und einem Gerangel sei es gekommen, weil der 34-Jährige ihm vorgeworfen habe, er würde ihn verfolgen. Er habe dann das Messer gezogen, um den Mann einzuschüchtern und eine Eskalation zu verhindern. Doch der 34-Jährige habe ihn ins Gesicht geschlagen – „dann fasste er sich an den Hals“. Nach der Tat sei er weggelaufen, habe sich aber wenig später der Polizei gestellt, so der Angeklagte.
Nach Überzeugung der Richter war es der Angeklagte, der die Situation provoziert habe. Es habe sich allerdings um eine spontane Tat gehandelt. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert – es habe eine Notwehrsituation vorgelegten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.