Ein Mann war im August 2020 nachts mit fast 250 Sachen auf der A20 unterwegs, als er gegen ein viel langsameres, kleineres Auto krachte. Zwei Menschen starben. Der Fahrer muss ins Gefängnis.
Der tödliche Unfall auf der A20 liegt schon rund viereinhalb Jahre zurück und der Prozess gegen den Verursacher zog sich lange hin. Nach 34 Verhandlungstagen verurteilte das Amtsgericht Wismar nun einen 33-jährigen Bundeswehrsoldaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Der Mann raste am 2. August 2020 betrunken und mit 248 Stundenkilometern mit dem Auto über die A20 und rammte in den frühen Morgenstunden südlich von Wismar ein deutlich langsamer fahrendes Auto. In dem Auto starben zwei Menschen, eine Person erlitt schwere Verletzungen.
Der Angeklagte sei damals wegen seiner starken Alkoholisierung fahruntüchtig gewesen, so Richter Malte Burger. Das Urteil erging wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger schwerer Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und angesichts der hohen Geschwindigkeit wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Zudem wurden Fahrerlaubnis und Führerschein für fünf Jahre gesperrt. Beides besitzt der Angeklagten seit dem Unfall nicht mehr. Von der Sperre sind deshalb noch sieben Monate gültig.
Eigensüchtig und rücksichtslos
Der Angeklagte sei trotz mehrfacher Warnungen von Bundeswehr-Kameraden, wegen der Alkoholisierung nicht zu fahren, und ohne triftigen Grund nach Rostock gefahren. Er habe nicht alleine in der Kaserne in Faßberg in Niedersachsen bleiben und nur deshalb seinen befreundeten Kameraden in Rostock besuchen wollen. Das sei eigensüchtig und rücksichtslos gewesen, befand der Richter. Verteidiger Gregor Samimi sprach von einem außergewöhnlich gut und detailreich begründeten Urteil. Man werde etwaige Rechtsmittel prüfen. Binnen einer Woche kann Berufung oder Revision beantragt werden.
Der Bundeswehrsoldat aus Eberswalde (Brandenburg) war damals mit seinem Auto aus Schleswig-Holstein Richtung Mecklenburg gefahren. Dabei war er zunächst auf der Autobahn 1 bei Lübeck und dann auf der A20 unterwegs. Um 2.04 Uhr befuhr er mit der Höchstgeschwindigkeit von 248 Stundenkilometern die A20 und fuhr bei Triwalk südlich von Wismar auf der rechten Spur ungebremst auf einen kleineren Wagen auf, der mit 98 bis maximal 116 Stundenkilometern unterwegs war. In dem gerammten Wagen, der völlig zerstört wurde, starben der 45-jährige Fahrer und eine 19-jährige Mitfahrerin, beide aus dem Kreis Vorpommern-Greifswald. Ein 19-Jähriger wurde schwer verletzt.
Der Unfallverursacher blieb damals unverletzt. Bei ihm wurde in der Unfallnacht ein Wert von über 2,0 Promille Atemalkohol gemessen. Zurückgerechnet auf den Unfallzeitpunkt 2.04 Uhr blieb ein Blutalkoholwert von über 1,5 Promille. Dies sei deutlich über dem Grenzwert für Gefährdung des Straßenverkehrs von 1,1 Promille, so der Richter in seinen Ausführungen.
Auf seiner Fahrt wurde der Mann damals sogar von einer Polizeistreife kontrolliert, weil er zuvor Schlangenlinien gefahren sei. Den Beamten erzählte er aber, dass er von einem Einsatz komme und 48 Stunden lang nicht geschlafen habe. Einem Atemalkoholtest musste er sich damals nicht unterziehen. Die Beamten müssen sich in einem getrennten Verfahren verantworten.
Nur 90 Minuten je Verhandlungstag
Ein Zeuge – ebenfalls Soldat und Freund des Angeklagten – hatte in dem Verfahren von einem steigenden Alkoholkonsum des Angeklagten berichtet. Er habe vor der Fahrt mehrmals gesagt, dass er nicht fahren solle. Ihm habe der Freund von Beziehungsproblemen berichtet. Auch habe er Probleme nach Auslandseinsätzen gehabt.
Der Angeklagte war unter anderem am Bundeswehreinsatz in Mali beteiligt. Ein Gutachter hatte die Alkoholabhängigkeit des Angeklagten festgestellt, aber seine volle Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt bestätigt.
In dem Fall gab es im Herbst 2023 zunächst eine erste Verhandlung, die aber wegen einer längeren Erkrankung eines Gutachters abgebrochen werden musste. Anfang Januar 2024 erfolgte der zweite Anlauf. Der Verhandlungsverlauf verzögerte sich, nachdem der Verteidiger ein Attest des Bundeswehrkrankenhauses sowie eines Psychotherapeuten vorgelegt hatte, wonach bei dem Angeklagten eine „einsatzassoziierte Störung“ und Konzentrationsschwierigkeiten vorlägen. Die jeweiligen Verhandlungstage wurden auf eine Dauer von maximal 90 Minuten begrenzt.