Eine Projektion zeigt den Grünen-Kanzlerkandidaten Habeck auf einem Triumphbogen. Die Wahlkampfaktion in München hat nun Folgen.

Eine Projektion des Konterfeis von Kanzlerkandidat Robert Habeck (Grüne) auf das Münchner Siegestor war der Stadt zufolge nicht genehmigt. „Wahlwerbung auf Denkmälern ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig“, teilte eine Sprecherin des Kreisverwaltungsreferats (KVR) mit. Die Polizei habe bereits ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das die Stadt weiterführen werde. „Das KVR will damit auch verdeutlichen, dass es weitere derartige oder ähnliche Aktionen im Wahlkampf nicht tolerieren wird.“

Die Polizei hatte die Projektion am Freitagabend nach eigenen Angaben beendet, weil die Verantwortlichen vor Ort keine Genehmigung der Stadt vorweisen konnten. Die Grünen hatten zuvor eine Kampagne angekündigt, bei der sie Habeck in verschiedenen deutschen Großstädten mit dem Schlagwort „Bündniskanzler“ an Fassaden projizieren.

Stellungnahme Stadt