Immer wieder verabschieden sich vermeintlich kranke Schüler früher in die Ferien. Aus der FDP kommt ein Vorschlag, der Schwänzer freuen dürfte.
Ein FDP-Politiker vom Bodensee fordert Jokertage an allen Schulen im Land – also ein Recht für Eltern, ihr Kind ohne nähere Begründung an zwei Schultagen pro Schuljahr nicht in die Schule zu schicken. Dadurch könnten „voraussehbare Fehlzeiten, z.B. aufgrund einer früheren Abreise in den Urlaub,“ unbürokratisch und eigenverantwortlich vermieden werden, schreibt Patrick Konopka in dem Antrag, den er auf dem Landesparteitag am Sonntag in Fellbach einbringen will.
Konopka ist stellvertretender Kreisvorsitzender der FDP in Konstanz und selbst Lehrer und Vater mehrerer Kinder. Er ist laut Eigenbeschreibung im Netz auch stellvertretender Vorsitzender des Landesfachausschusses Bildung der Südwest-FDP.
Ein solches System, so ist der Liberale überzeugt, würde viele unehrliche Entschuldigungen vor den Ferien, vor und nach Konzerten oder Familienfeiern verhindern – und Schulleitern und Lehrern Arbeit ersparen. Manche Eltern reichten falsche Krankmeldungen ein, andere Familien verzichteten aus Pflichtbewusstsein zähneknirschend auf Vieles. Schule würde durch die allgemeine Einführung von Jokertagen für alle ehrlicher und fairer werden, schreibt Konopka in seinem Antrag.
Parteiführung skeptisch
Die Parteiführung reagierte eher skeptisch auf den Vorstoß. Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke, der am Sonntag beim Parteitag für den Landesvorsitz kandidieren möchte, sagte, dass er noch keine abschließende Meinung dazu habe. „Ich werde mir das sehr intensiv durch den Kopf gehen lassen.“
FDP-Landesgeneralsekretärin Judith Skudelny machte deutlich, dass sie nichts von dem Vorstoß hält. Solche Jokertage gebe es faktisch zwar schon an manchen Schulen, berichtete Skudelny. Das sei nicht rechtlich statuiert. Aber: „Ich finde es schwierig, weil wir uns darum bemühen, dass bis zum letzten Ferientag keine Schule ausfällt.“ Sie verstehe zwar emotional den Hintergrund des Antrags, aber: „Ich sehe jeden Antrag auf Schulausfall kritisch.“
Ministerium: Früherer Reiseantritt kein Grund für Fehlzeit
Das Kultusministerium stellte klar, dass eine Beurlaubung vom Unterricht im Südwesten lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich sei. Früher in den Urlaub zu fahren, zähle nicht dazu, so ein Sprecher. Rechtsgrundlage dafür sei die Schulbesuchsverordnung.
Beurlaubungsgründe seien unter anderem Hochzeitsjubiläen der Eltern, Todesfälle in der Familie und Hochzeiten von Geschwistern. Darüber hinaus könnten sich Schüler aber auch beurlauben lassen für internationale Schüleraustausche, Sprachkurse im Ausland und Ehrenämter bei Sport-, Musik- und Gesangvereinen, anerkannten Jugendverbänden und sozialen Diensten sowie kirchliche Veranstaltungen und Feiertage.