Wie ernst war ein mutmaßlicher Anschlagsplan eines Jugendlichen? Die Sicherheitsbehörden in Brandenburg schweigen. Der Verdächtige bleibt vorerst in Polizeigewahrsam.
Nach der Festnahme eines Jugendlichen in Zossen wegen eines mutmaßlichen Anschlagsplans an Weihnachten arbeiten die Sicherheitsbehörden an der Aufklärung der Hintergründe. Der Verdächtige sitzt zur Abwehr einer terroristischen Gefahr weiter in Polizeigewahrsam, wie es aus dem Polizeipräsidium in Potsdam am Wochenende hieß.
Der Staatsschutz des brandenburgischen Landeskriminalamtes ermittelt in dem Fall. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hielt sich mit Informationen zum Verdächtigen bedeckt. Ob ein Haftbefehl beantragt werden soll und die Voraussetzungen dafür vorliegen, blieb unklar.
Zugriff am Weihnachtsfeiertag
Am ersten Weihnachtsfeiertag kam es südlich von Berlin, im brandenburgischen Zossen im Kreis Teltow-Fläming, zum Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei. Dabei wurde der Jugendliche festgenommen, weil es Hinweise auf eine mutmaßlich politisch motivierte Anschlagsplanung in der Weihnachtszeit gab. „Mit Schrecken habe ich vernommen, dass möglicherweise zu Weihnachten ein Anschlag auf eine Kirche in Berlin geplant war“, sagte der evangelische Bischof Christian Stäblein nach der Festnahme.
Polizeigesetz erlaubt wochenlangen Gewahrsam
Der Jugendliche kam in sogenannten Präventiv-Gewahrsam, um eine Straftat zu verhindern. Nach dem brandenburgischen Polizeigesetz ist die Ingewahrsamnahme zur Abwehr von Gefahren des Terrorismus für zwei Wochen möglich und kann noch einmal verlängert werden.
Im September war ein 15-Jähriger aus Frankfurt (Oder) im Zusammenhang mit Terror-Ermittlungen in Polizeigewahrsam gekommen. Es ging um den Verdacht des Werbens für eine ausländische terroristische Vereinigung. Der zweiwöchige Polizeigewahrsam war in dem Fall um weitere zwei Wochen verlängert worden. Dann kam der Jugendliche wieder auf freien Fuß, da aus dem Ermittlungsverfahren kein Haftbefehl hervorging.