Nicht nur im Frankfurter Hauptbahnhof sind gefährliche Gegenstände über den Jahreswechsel tabu.
Auf vielen Bahnhöfen und Strecken in Frankfurt dürfen Menschen zum Jahreswechsel keine Waffen oder andere gefährliche Gegenstände dabeihaben. Die zuständige Bundespolizeidirektion Koblenz erließ eine entsprechende Allgemeinverfügung. Sie gilt vom 31. Dezember um 12.00 Uhr bis zum 1. Januar um 9.00 Uhr, wie die Behörde mitteilt.
Seit Juni 2024 gilt im Hauptbahnhof Frankfurt bereits ein Waffenverbot. Zu Silvester wurde die Zone nun aber ausgeweitet. Sie gilt dann auch für kleinere Bahnhöfe wie den Bahnhof Höchst, den Südbahnhof oder für innerstädtische S- und U-Bahnhöfe wie Hauptwache oder Konstablerwache.
Verboten sind dort Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Messer, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art. Ebenfalls untersagt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art auf dem Gebiet der Eisenbahnanlagen des Bundes.
Ziel ist es, das Konfliktpotenzial zu reduzieren. „Erfahrungsgemäß ergeben sich – meist unter Alkoholeinfluss – auch aus zunächst verbalen Streitigkeiten, körperliche Auseinandersetzungen. Beim Mitführen von Messern, Reizstoffen oder anderen Waffen/gefährlichen Gegenständen können diese schnell durch die Beteiligten zum Einsatz kommen und eine besondere Gefahr darstellen“, so die Bundespolizei.