Um seine Fernflüge zu füllen, konnte sich Condor bislang auf Zulieferflüge der Lufthansa verlassen. Doch die Konditionen haben sich schlagartig geändert.
Der Ferienflieger Condor stutzt für den Sommer sein Nordamerika-Programm, weil voraussichtlich weniger Passagiere von der Lufthansa an das Drehkreuz Frankfurt gebracht werden. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der in einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Fluggesellschaften eine vorläufige Entscheidung zugunsten des Lufthansa-Konzerns gefällt hat. Danach ist die Kranich-Airline aktuell nicht mehr verpflichtet, Condor-Gäste zu Vorzugskonditionen nach Frankfurt zu den Fernflügen des Konkurrenten zu transportieren.
Ein neues Abkommen, für das Lufthansa einen Vorschlag und eine Frist bis Heiligabend gesetzt hatte, ist bislang nicht zustande gekommen, wie beide Seiten berichten. An bestehenden Buchungen für Condor-Gäste auf Lufthansa-Zubringern ändere sich aber nichts, versicherten Sprecher beider Unternehmen. Bei Neubuchungen in Lufthansa-Maschinen muss Condor dem Vernehmen nach höhere Preise zahlen und kann nicht mehr im bislang vereinbarten Maße über die Sitze verfügen. Sie trägt laut Lufthansa zudem das Risiko für verpasste Anschlüsse.
„Unverzichtbarer Partner„
Condor sucht nach eigenen Angaben weiterhin nach einer Einigung mit dem wesentlich größeren Partner. Zum Lufthansa-Vorschlag habe man eine Vielzahl von Rückfragen gestellt, die wohl auch wegen der Feiertage unbeantwortet geblieben seien. Grundsätzlich wolle man ein partnerschaftliches Fundament für die langfristige Zusammenarbeit finden. „Schließlich ist die Lufthansa Group für Condor unverzichtbarer Partner, der mit über 300 Zubringerflügen am Tag aus über 100 Städten in Deutschland und Europa die überwältigende Mehrheit an Kapazitäten für die Zubringung nach Frankfurt stellt.“
Als Reaktion auf teurere und mutmaßlich auch geringere Zubringer-Kapazitäten hat Condor kleinere Nordamerika-Ziele wie Halifax, Edmonton, Baltimore oder Phoenix für den Sommer aus dem Programm genommen. Andere Strecken werden reduziert zugunsten von Verbindungen mit einer höheren Nachfrage. Zusätzliche Flüge soll es nach Miami und Mauritius geben, ganzjährig werden demnächst Johannesburg und Bangkok angeflogen. Auch wurden Flüge in europäische Metropolen und zu deutschen Flughäfen ins Programm genommen, die auch als Zubringer genutzt werden können.
Hauptverfahren noch nicht entschieden
Der Rechtsstreit dreht sich seit Jahren um die Frage, ob Lufthansa dem Konkurrenten aus Wettbewerbsgründen Sonderkonditionen einräumen muss, wie es auch das Bundeskartellamt befürwortet hatte. Das entsprechende Abkommen stammt noch aus der Zeit, als Condor noch zum Lufthansa-Konzern gehörte und nicht britischen Finanzinvestoren wie heute. Der BGH hat bislang nur im Eilverfahren entschieden, sodass die Entscheidung in der Hauptsache vor dem OLG Düsseldorf noch aussteht.