Ob Betrug oder Einbruch, in aller Regel ist das Verlangen nach Geld das Motiv solcher Straftaten. Wenn Täter überführt werden, kann die Justiz mitunter auch die Beute sicherstellen.
Die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben nach Angaben des Justizministeriums im Jahr 2023 rund 13,2 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft und damit rund zwei Millionen mehr als im Jahr davor. „Die Devise lautet nach wie vor, dass sich Straftaten nicht lohnen dürfen“, betonte Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Der Einzug von illegal erworbenem Vermögen sei ein wirksames Mittel im Kampf gegen Kriminalität, und das nicht nur im Bereich des organisierten Verbrechens.
Die Linken-Politikerin sprach sich dafür aus, das Recht der Vermögensabschöpfung auszuweiten und so auch den Opferschutz zu stärken. Nach den Worten von Generalstaatsanwältin Christine Busse entwickelt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits im Auftrag der Justizminister Vorschläge zur Optimierung der Vermögensabschöpfung. Daran sei auch eine Expertin aus MV beteiligt.
Laut Bernhardt zogen die Ermittlungsbehörden in MV in den sechs Jahren seit 2018 insgesamt fast 64 Millionen Euro aus kriminellen Vorgängen ein. Wann und in welcher Höhe die abgeschöpften Summen an geschädigte Personen, Institutionen oder auch an die Staatskasse fließen, wird laut Ministerium statistisch nicht mehr erfasst. Doch sei es mit der Reform der Vermögensabschöpfung von vor sieben Jahren für Geschädigte einfacher, Schadenswiedergutmachung einzufordern.