50 Jahre nach der Abschaffung der Monarchie in Griechenland haben Mitglieder der ehemaligen Königsfamilie die Staatsbürgerschaft beantragt.

50 Jahre nach der Abschaffung der Monarchie in Griechenland, haben Mitglieder der ehemaligen griechischen Königsfamilie offenbar die griechische Staatsbürgerschaft beantragt und das republikanische Regierungssystem des Landes offiziell anerkannt. Das berichtet die britische Zeitung „The Guardian“.

Dem ehemaligen König Konstantin II. (1940-2023) und seinen Familienmitgliedern wurde die griechische Staatsbürgerschaft entzogen. Grund dafür war eine Auseinandersetzung über ehemals königlichen Besitz und die Behauptung, er habe sich geweigert, seinen Nachkommen das Recht auf den griechischen Thron abzusprechen.

Neuer Nachname

Ein Vertreter des griechischen Innenministeriums erklärte nun laut der britischen Tageszeitung, dass die Hinterbliebenen des 2023 verstorbenen Königs am Donnerstag (19. Dezember) eine Erklärung unterzeichnet haben, in der sie die republikanische Regierung anerkennen und den neuen Nachnamen „De Grece“ („von Griechenland“ auf Französisch) annehmen.

Welche Familienmitglieder konkret die griechische Staatsbürgerschaft anstreben, gaben die offiziellen Stellen nicht bekannt. Laut griechischen Medienberichten dürfte es sich um die fünf Kinder von Konstantin II. und Anne-Marie von Dänemark (78) – Alexia (59), Pavlos (57), Nikolaos (55), Theodora (41) und Philippos (38) – sowie fünf Enkelkinder handeln.

Entscheidung über Staatsbürgerschaft steht noch aus

Laut der Zeitung muss die Entscheidung über die Staatsbürgerschaft nun im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor Ausweisdokumente beantragt werden können. Politiker aus linken Oppositionsparteien kritisierten zwar die Namenswahl, da es im griechischen Namensrecht den Zusatz „von“ nicht gibt, stellten jedoch nicht das Recht auf Staatsbürgerschaft infrage.

Konstantin II. war von 1964 bis 1973 der letzte König der Hellenen. Die Monarchie wurde in Griechenland durch ein Referendum im Dezember 1974 abgeschafft, in dem sich das Volk mit überwältigender Mehrheit für eine republikanische Verfassung aussprach. Der König lebte anschließend jahrzehntelang im Exil und erhielt einen dänischen Reisepass, bevor Konstantin 2013 als Privatmann zurück ins Land kehrte und das knapp 40 Jahre alte Referendum anerkannte.

Im Zuge eines Rechtsstreits über das ehemalige königliche Anwesen, das heute Staatsbesitz ist, wurde den Familienmitgliedern 1994 die Staatsbürgerschaft aberkannt und der Nachname Glücksburg zugewiesen, da Konstantin väterlich aus dem Haus Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg stammt. Die Familie weigerte sich allerdings, den Namen anzunehmen und lebte quasi ohne Nachnamen.