In Mecklenburg-Vorpommern sind zuletzt drei Pflegeheime geschlossen worden. Zum Jahresbeginn soll auch eine Einrichtung in Pasewalk dicht machen.
Mehrere Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 145 Plätzen haben in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen zwei Jahren geschlossen. Eine weitere in Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) soll Anfang kommenden Jahres dicht machen, wie eine Sprecherin des Sozialministeriums der dpa mitteilte.
Die Kurzzeitpflegeeinrichtung mit ihren 16 Plätzen wird demnach zum 21. Januar 2025 geschlossen. Grund dafür sei die Kündigung durch die Pflegekassenverbände. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es laut Behörde aktuell 259 vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen, in denen 18.555 Menschen versorgt werden.
Drei Einrichtungen dicht
Aus einem Wohnpark in Boizenburg (Landkreis Ludwigslust-Parchim) mussten die Bewohnerinnen und Bewohner im Februar 2024 ausziehen. Das Pflegeheim mit seinen 52 Pflegeplätzen war wegen mangelnder Liquidität von einem Insolvenzverwalter geschlossen worden.
Weil Personal fehlte, wurde ein Pflegeheim in Jarmen (Landkreis Vorpommern-Greifswald) im September 2023 dicht gemacht und mit einer anderen Pflegeeinrichtung in Gützkow im selben Landkreis zusammengelegt. 40 Plätze hatten dort laut Versorgungsvertrag zur Verfügung gestanden. Ein Seniorenheim in Lüdersdorf (Landkreis Nordwestmecklenburg) wurde im Juni 2023 geschlossen, weil ein Trägerwechsel gescheitert war.
Fachkräfte fehlen
Personalmangel sei nach Angaben des Ministeriums der Hauptgrund für die Schließung von Pflegeeinrichtungen – einschließlich ambulanten Diensten und Tagespflegen. Wenn Mitarbeiter fehlen, könne die Versorgungen nicht sichergestellt sowie Pflegeplätze nicht belegt werden.
„Dies führt zu Auslastungsproblemen, gefolgt von Einnahmeverlusten und schlussendlich zu wirtschaftlichen Missständen“, teilte die Behörde mit. Durch Wechsel von Betreiber oder Träger könne in einigen Fällen verhindert werden, dass Pflegeplätze verloren gehen.
Anpassung der Fachkraftquote
Mecklenburg-Vorpommern hatte 2023 die starre Fachkraftquote in der Pflege aufgegeben. Zuvor musste mindestens jede zweite Arbeitskraft eine Fachkraft sein. Die Personalbemessung richtet sich im Land nun nach den Pflegebedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner in der jeweiligen Einrichtung.
Mit dem Gesetz fiel die starre Fachkraftquote von 50 Prozent. Das ermöglicht den Einrichtungen, neben Pflegefachkräften auch weitere qualifizierte Pflegehelfer oder Assistenzkräfte in der Eingliederungshilfe einzustellen und somit insgesamt mehr Personal zur Verfügung zu haben.