Mit Aiwanger an der Spitze und einer Reihe von Kommunalpolitikern dahinter wollen die bayerischen Freien Wähler in den Bundestag einziehen. Kommunalpolitische Kompetenz sehen sie als Chance.

Mit ihrem Bundesvorsitzenden Hubert Aiwanger als Spitzenkandidat ziehen die bayerischen Freien Wähler in den Kampf um den Einzug in den Bundestag bei der Wahl 2025. „Wir Freie Wähler wollen den Bundestag umgestalten zum größten Rathaus der Republik“, sagte Aiwanger bei der Listenaufstellung seiner Partei in Amberg. 

Die Freien Wähler hoffen auf den erstmaligen Einzug ins Parlament in Berlin. Dies könnte grundsätzlich auch über den Gewinn von drei Direktmandaten erreicht werden. Demoskopen halten aber sowohl einen Einzug über das Zweitstimmenergebnis als auch über den Gewinn dreier Direktmandate für eher unwahrscheinlich. Die Freien Wähler wurden beim jüngsten BayernTrend des Bayerischen Rundfunks selbst in ihrem Stammland Bayern nur bei vier Prozent der Stimmen eingeordnet. 

Auf der Landesliste folgen auf Parteichef Aiwanger zwei amtierende Landräte: Auf Platz zwei der Liste kandidiert die Landrätin des Kreises Oberallgäu, Indra Baier-Müller, gefolgt von Peter Dreier, Behördenchef im Landratsamt Landshut. Mit Hans Martin Grötsch (Oberpfalz), Kreisrat im Kreistag von Sulzbach-Rosenberg auf Platz vier der Liste und Michael Wörle (Schwaben), Bürgermeister von Gersthofen auf Platz fünf kandidieren dahinter weitere Kommunalpolitiker. 

Aiwanger trat in seiner Grundsatzrede für den Abbau unnötiger Bürokratie und für Steuererleichterungen ein. Bei der Migration soll es schneller möglich werden, etwa Flüchtlinge in Arbeit zu bringen. „Jemand der aus Syrien oder Afghanistan den Weg nach Deutschland findet, der würde auch den Weg von der Küche bis zum Wirtshaustisch finden und würde das Teller raustragen, wenn es sich für ihn lohnen würde. Und das erwarten wir auch von ihm“, sagte Aiwanger. 

Straftäter unter den Flüchtlingen müssten dagegen konsequent abgeschoben werden. „Wer bei uns straffällig wird, wer bei uns gewalttätig wird, der muss nach der ersten Straftat Deutschland verlassen auf Nimmerwiedersehen, weil wir diese Leute bei uns nicht brauchen.“