Die frühere RAF-Terroristin war mutmaßlich an schweren Raubüberfällen beteiligt – aber auch an einem versuchten Mord? Das Oberlandesgericht Celle sieht keinen dringenden Tatverdacht.

Die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette bleibt weiter in Untersuchungshaft. Allerdings sehen die Richter anders als die Staatsanwaltschaft keinen dringenden Tatverdacht wegen versuchten Mordes. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle halte die 66-Jährige lediglich für dringend verdächtig, an acht Raubüberfällen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beteiligt gewesen zu sein, sagte eine OLG-Sprecherin. Zuvor hatte „Zeit Online“ berichtet.

Der Senat des OLG halte Klette zwar auch wegen eines mutmaßlichen Mordversuchs bei einem Überfall auf einen Geldtransporter im niedersächsischen Stuhr bei Bremen für verdächtig, so die Sprecherin. Allerdings sehe der Senat im Unterschied zur Staatsanwaltschaft keinen dringenden Tatverdacht. Dieser bestehe nur wegen eines besonders schweren Raubversuchs. 

Vorwurf muss in Hauptverhandlung geprüft werden

Was den Vorwurf des Mordversuchs angehe, müsste in einer Hauptverhandlung genauer aufgeklärt werden, ob Klette davon möglicherweise zurückgetreten sei – das wäre strafbefreiend, erläuterte die OLG-Sprecherin. Unter einem dringenden Tatverdacht verstehen Juristen, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass jemand eine Straftat begangen hat und damit die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung hoch ist. Dies sei nach der Aktenlage für den Vorwurf des versuchten Mordes aus Sicht des OLG nicht gegeben.

Für die Entscheidung über die Zulassung der Anklageschrift und eine mögliche Hauptverhandlung ist das Landgericht Verden zuständig. Laut Strafprozessordnung muss das Oberlandesgericht bei langer Untersuchungshaft die Haftgründe regelmäßig überprüfen. Über die Anklage will das Landgericht früheren Angaben zufolge im kommenden Jahr entscheiden.