Es geht um steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern und Hilfen für Familie mit Kindern. Das belastet auch den Etat von Mecklenburg-Vorpommern. In der Länderkammer will MV dennoch zustimmen.
Trotz weiterer Belastungen für den ohnehin angespannten Landeshaushalt will Mecklenburg-Vorpommern die Pläne des Bundes für Steuererleichterungen und ein höheres Kindergeld mittragen. „Es ist wichtig, dass die arbeitende Mitte und Familien mit Kindern entlastet werden. Lohnsteigerungen dürfen nicht gleich von der Steuer aufgefressen werden“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mit Blick auf die Bundesratssitzung in Berlin.
Nachdem die verbliebenen Regierungsparteien SPD und Grüne am Donnerstag auch mit Stimmen von FDP, Union und AfD die Gesetzesänderungen im Bundestag durchgebracht hatten, befasst sich nun die Länderkammer damit. Unter anderem geht es um die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages. Die sogenannte kalte Progression, eine schleichende Steuererhöhung bei Gehaltserhöhungen, soll eingedämmt werden. Zudem soll das Kindergeld zum 1. Januar 2025 um 5 auf 255 Euro und zum 1. Januar 2026 um weitere 4 Euro auf dann 259 Euro im Monat angehoben werden.
„Mecklenburg-Vorpommern wird dem Gesetzentwurf im Bundesrat zustimmen“, kündigte Schwesig an. Denn Familien mit Kindern brauchten auch weiterhin eine besondere Unterstützung. Für das Land seien die Änderungen aber mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verbunden. Für 2025 rechne die Landesregierung mit etwa 52 Millionen Euro, für die Folgejahre dann mit jeweils 100 Millionen. In den Finanzplanungen sei dies vorsorglich berücksichtigt worden.