Als Jugendlicher wurde er von seinem Fußballtrainer vergewaltigt, Jahre später erschlägt er ihn mit einer Axt. Das Landgericht Zwickau wertete die Tat als Totschlag, der BGH hebt die Entscheidung auf.
Der Fall eines mit mehreren Axthieben getöteten Fußballtrainers in Lichtenstein (Landkreis Zwickau) muss komplett neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof in Leipzig (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Zwickau vom Mai dieses Jahres auf. Das Urteil weise einige Rechtsfehler auf, daher müsse der Fall vor einer anderen Kammer am Landgericht Zwickau neu verhandelt werden, entschied der 5. Senat des BGH.
In erster Instanz hatte das Landgericht einen 39-Jährigen nach einem tödlichen Axtangriff auf seinen früheren Fußballtrainer wegen Totschlags zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht ging wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung von einer verminderten Schuldfähigkeit des 39-Jährigen aus. Es habe sich nicht um eine geplante, sondern eine klassische Affekttat gehandelt. Der Getötete (53) hatte den Angeklagten als Jugendlichen zweimal vergewaltigt.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert und Revision eingelegt. Diese sei erfolgreich, weil das Landgericht die möglichen Mordmerkmale fehlerhaft geprüft habe, begründete der 5. Senat des BGH seine Entscheidung. „Es gibt etliche Anhaltspunkte für eine geplante Tat“, betonte die Vorsitzende Gabriele Cirener.