Im Sommer attackiert ein Mann in München zwei Passanten – mutmaßlich aus Hass auf Muslime. Nun bringt die Generalstaatsanwaltschaft den Fall zum Gericht.

Nach einer womöglich aus Hass auf Muslime begangenen Messerattacke in München soll der mutmaßliche Täter nach dem Willen der Generalstaatsanwaltschaft in der Psychiatrie bleiben. Die dort angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) beantragte beim Landgericht München I ein sogenanntes Sicherungsverfahren. An dessen Ende kann die dauerhafte Unterbringung des 41 Jahre alten Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus stehen.

Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft dem Deutschen versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor, weil er im Juli zwei 18 und 25 Jahre alte Passanten im Münchner Stadtteil Pasing mit einem Messer angegriffen und verletzt haben soll. Die Ermittler gehen „von einer muslimfeindlichen Tatmotivation“ aus und darüber hinaus davon, dass der 41-Jährige „über antisemitisches Gedankengut verfügt“. 

Ein psychiatrischer Sachverständiger kam nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass der Mann bei der Tat krankheitsbedingt schuldunfähig war. Darum hat sie ihn nicht mit dem Ziel einer Strafe angeklagt, sondern das Sicherungsverfahren beantragt.