Nur zwei Prozent der Stimmen aus Sachsen-Anhalt hätten bei der letzten Bundestagswahl von Menschen mit Einwanderungsgeschichte stammen können – ihr Anteil steigt langsam.
In Sachsen-Anhalt steigt der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund, die bei einer Bundestagswahl wahlberechtigt wären: Im Jahr 2023 machten sie zwei Prozent (33.000 Menschen) aller Wahlberechtigten aus, wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt anlässlich des Tages der Migrantinnen und Migranten mitteilte. Zum Vergleich: Im Jahr 2013 hatte noch ein Prozent derjenigen, die bei einer Bundestagswahl ihre Stimme abgeben dürften, eine Einwanderungsgeschichte.
Insgesamt hatten im vergangenen Jahr 157.000 Erwachsene in Sachsen-Anhalt eine Einwanderungsgeschichte – etwa neun Prozent der erwachsenen Bevölkerung. Von ihnen war etwa jeder Fünfte wahlberechtigt. Die Grundlage für die Zahlen ist der Mikrozensus 2023, eine jährliche repräsentative Erhebung.
Erwerb der Staatsbürgerschaft
Wahlberechtigt bei Bundestagswahlen ist nur, wer volljährig ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Viele Menschen mit Einwanderungsgeschichte erlangten diese durch Einbürgerung (etwa 42 Prozent) oder aufgrund ihres Status als (Spät-)Aussiedler (rund 33 Prozent). Der übrige Teil besitzt die Staatsbürgerschaft von Geburt an.
Unter denjenigen, die selbst nach Deutschland eingewandert sind, waren 2023 etwa 18 Prozent wahlberechtigt. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft dauert oft lange: Im Durchschnitt lebten sie bereits 27 Jahre in Deutschland.
Als „Mensch mit Einwanderungsgeschichte“ definiert das Statistische Landesamt jemanden, der entweder selbst oder dessen beide Elternteile seit 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands eingewandert sind.