Nach dem Tod einer Autofahrerin, die vor vier Jahren auf der A3 von einer Betonplatte erschlagen wurde, ist der Prozess vorläufig eingestellt. Drei Angeklagte müssen aber hohe Geldauflagen zahlen.
Nach dem Tod einer Autofahrerin auf der A3, die durch eine Betonplatte erschlagen wurde, ist der Prozess vorläufig eingestellt worden. Das hat ein Sprecher des Landgerichts in Köln bestätigt. Der WDR hatte zuvor berichtet.
Ein angeklagter Oberbauleiter muss im Gegenzug 90.000 Euro Geldauflage zahlen, ein Mitarbeiter von Straßen.NRW 60.000 Euro. Bereits im November war das Verfahren gegen einen weiteren Mitarbeiter des Landesbetriebs für den Straßenbau gegen Zahlung von 30.000 Euro eingestellt worden.
Eine 66-jährige Frau war bei Köln über die A3 gefahren, als sich plötzlich eine tonnenschwere Platte aus einer Lärmschutzwand löste und auf ihren Kleinwagen stürzte. Die 66-Jährige war sofort tot. Die Betonplatte hatte sich am 13. November 2020 aus einer Lärmschutzwand gelöst. Die Staatsanwaltschaft war überzeugt: Es gab Pfusch am Bau.
Improvisierte Haltewinkel
Der Prozess am Kölner Landgericht hatte im April begonnen. Die Angeklagten waren damals 59 und 62 Jahre alt. Eine von Straßen.NRW beauftragte Baufirma hatte 2008 beim Ausbau der A3 die Schallschutzmauer montiert. Dabei wurden 200 jeweils sechs Tonnen schwere Schallschutzplatten in Halterungen in der Betonwand eingehängt.
Beim Einbau stellte sich laut Anklage jedoch heraus, dass bei sieben der Platten die Maße nicht mit den Halterungen übereinstimmten. Um das Ganze passend zu machen, waren improvisierte Haltewinkel angeschweißt worden sein. Als Folge sei der Korrosionsschutz nicht mehr ausreichend gewesen.