Es waren Momente des Schreckens im Polizeirevier Albstadt: Ein Mann behauptet, eine Handgranate bei sich zu tragen. Wegen Geiselnahme steht er vor Gericht. Und spricht von einem Missverständnis.

Im Prozess um eine Geiselnahme im Polizeirevier in Albstadt (Zollernalbkreis) hat der Angeklagte von einem Missverständnis zwischen ihm und Polizisten gesprochen. Der 42-Jährige entschuldigte sich in einem von seinem Verteidiger verlesenen Text. An dem Tag sei er nicht mit der Absicht einer Geiselnahme in das Polizeirevier gegangen, lautete die Aussage des Mannes vor dem Landgericht Hechingen. Auch habe er keine Gewalt ausüben wollen. Er habe lediglich einen Landsmann aus der Ukraine zur Rede stellen wollen, der sich zum damaligen Zeitpunkt in einer Zelle des Reviers befand. 

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Hechingen hatte dieser den 42-Jährigen zuvor in einer Obdachlosenunterkunft angegriffen. Der Angeklagte habe vorgetäuscht, eine Handgranate bei sich zu haben und gesagt, dass er die „Bombe zünden“ werde. Dabei habe er eine Hand in der Jackentasche gehabt und von einer entsicherten Handgranate gesprochen. Mehrere Polizeibeamte, darunter auch welche, die Russisch sprechen können, bestätigten dies als Zeugen vor Gericht. 

Ein Polizeibeamter sagte, dass der Angeklagte einen Splint auf den Tisch gelegt und in russischer Sprache gesagt habe: „Ich habe eine Granate in meiner Jacke. Wenn ich die loslasse, jage ich alle in die Luft.“ Er habe Todesangst gehabt. Laut Staatsanwaltschaft mussten die beiden anwesenden Polizeibeamten – nicht zuletzt wegen des Krieges in der Ukraine – tatsächlich davon ausgegangen sein, dass der 42-Jährige eine scharfe Handgranate bei sich hatte. 

Die Beamten ließen den Mann nicht zu dem Landsmann durch, sie versuchten ihn abzulenken. Schließlich wurde er überwältigt und festgenommen. Er war den Angaben zufolge unbewaffnet und hatte keine Granate bei sich. Verletzt wurde niemand. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der 42-Jährige erheblich betrunken.

Der Angeklagte, der vom Vorsitzenden Richter als Alkoholiker bezeichnet wurde, gab an, diesen Gegenstand, den er auf den Tisch gelegt habe, einige Meter vom Polizeirevier entfernt auf dem Boden gesehen und dorthin mitgenommen zu haben. Seine Hand sei nur deshalb in der Jacke gewesen, weil er Krämpfe hatte. Als ein Polizeibeamter ihn fragte, was für ein Gegenstand dies sei, habe er geantwortet, es könnte ein Teil von einem Feuerlöscher oder einer Granate sein.

Dem 42-Jährigen werden neben Geiselnahme auch Beleidigung und Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Für den Prozess sind insgesamt drei Verhandlungstage anberaumt.