Feuerwerk und Böller sind fester Bestandteil der Silvestertradition. Vor allem Menschen in Städten müssen sich dabei aber an bestimmte Regeln halten.
Die Regeln für die Silvesterböllerei in Niedersachsen und Bremen bleiben in diesem Jahr weitgehend unverändert. Das geht aus einer stichprobenartigen Umfrage der Deutschen Presse-Agentur hervor. Doch noch nicht in allen Städten steht fest, wo Raketen und Böller gezündet werden dürfen – und wo nicht.
Generell gilt in allen Städten ein Feuerwerksverbot in der Nähe von besonders empfindlichen Orten. Das ist gesetzlich so geregelt. Dazu zählen Fachwerk- oder Reetdachhäuser aber auch Einrichtungen wie Schulen, Kirchen, Kitas und Altenheime. „Es ist ein Sicherheitsabstand von 200 Metern einzuhalten“, teilte eine Sprecherin der Stadt Oldenburg mit. Darüber hinaus gibt es in einigen Städten noch weitergehende Regelungen. Wer dagegen verstößt, muss laut der Stadt Hannover mit einem Bußgeld von meist mindestens 200 Euro rechnen.
Ordnungsamt kontrolliert erstmals Böllerverbot in Hannover
In der niedersächsischen Landeshauptstadt ist das Böllern in der Silvesternacht in weiten Bereichen der Innenstadt verboten, etwa im Bahnhofsbereich, am Opernplatz, Kröpcke oder dem Steintor. Die Polizei und erstmals auch das Ordnungsamt werden die Einhaltung der Regeln kontrollieren, teilte die Stadt Hannover mit. Zudem sollen die in den Verbotszonen liegenden Restaurants und Bars vorab informiert werden und ihre Gäste auf das Verbot hinweisen.
Denn: „Das Ausmaß der Gewalt, welches wir in den letzten Jahren, insbesondere auch gegen Rettungs- und Einsatzkräfte beobachtet haben, ist erschreckend“, sagte der Vizepräsident der Polizei Hannover, Thorsten Massinger. Wegen gefährlicher Situationen mit Böllern und Raketen gilt in der City von Hannover seit 2018 ein Feuerwerksverbot zu Silvester.
Kein Böllern am historischen Rathaus in Bremen
In der Stadt Bremen darf wie im vergangenen Jahr im Umfeld von 150 Metern um das Bremer Rathaus kein Feuerwerk gezündet werden. Das Gebäude ist Unesco-Welterbe mit großflächig bemalten Holzdecken und Holzschnitzereien. Brände könnten große Schäden anrichten. Dasselbe gilt für das bei Touristen beliebte Schnoorviertel in der Altstadt mit Fachwerk-Häusern. Dort wurden bei vielen Gebäuden Naturbaustoffe verwendet, die leicht entzündlich und schützenswert sind, wie das Innenressort mitteilte.
Auch an der Schlachte, einer historischen Uferpromenade an der Weser mit vielen Lokalen, soll es demnach in der Silvesternacht ein Böller- und Raketenverbot geben. „Denn in diesem Bereich gab es während der Silvesterfeiern in früheren Jahren viele gefährliche Situationen im Zusammenhang mit Feuerwerk und großen Menschenansammlungen“, teilte eine Sprecherin des Innenressorts mit. In Bremen sollen Einsatzkräfte der Polizei und des Ordnungsamtes kontrollieren, ob sich die Menschen an die Verbote halten. Wenn nicht, drohen teils hohe Bußgelder.
Verbot in Göttinger Altstadt – Braunschweig plant noch
In Göttingen ändert sich an der Regelung zu Silvester nichts, wie ein Stadtsprecher sagte. Demnach soll wie in den vergangenen Jahren auch dieses Mal ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in der historischen Altstadt gelten. Konkret gelte das Verbot in dem Bereich der Innenstadt, der von den Wallanlagen umschlossen wird, sowie einen Großraumparkplatz an der Stadthalle. Auch auf dem Wall selbst dürften zum Jahreswechsel keine Böller und Raketen gezündet werden.
In der zweitgrößten Stadt Niedersachsens, Braunschweig, sind die Überlegungen nach Angaben eines Verwaltungssprechers noch nicht abgeschlossen. „In der Vergangenheit war das Abbrennen von Feuerwerk im Bereich der Bohlweg-Kolonnaden nicht erlaubt“, sagte er. Es sei gut möglich, dass das in diesem Jahr wieder so festgelegt werde.
Keine besonderen Einschränkungen in Oldenburg und Wolfsburg
In der Stadt Oldenburg sind bislang keine besonderen Einschränkungen beim Silvesterfeuerwerk geplant. Eine Notwendigkeit für Einschränkungen über die gesetzlich vorgeschriebenen hinaus sehe die Stadtverwaltung aktuell nicht, hieß es. Ähnlich ist die Lage in Wolfsburg. Laut einer Stadtsprecherin bedarf es für ein – räumlich begrenztes – Verbot eine besondere Gefahrenlage. Nach aktueller Gesetzeslage gebe es für ein stadtweites Feuerwerksverbot im Zeitraum vom 31. Dezember bis zum 1. Januar aber keine Rechtsgrundlage, sagte die Stadtsprecherin weiter.