Seine Anschläge waren die schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit. Jetzt steht fest, dass Anders Behring Breivik weiter in Haft bleiben muss.

Ein norwegisches Gericht hat am Mittwoch den Antrag des rechtsextremen Attentäters Anders Breivik auf vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung abgelehnt. Diese Entscheidung komme nicht überraschend, sagte Breiviks Anwalt Oystein Storrvik. Das Gericht habe aber „positive Entwicklungen“ bei seinem Mandanten festgestellt, fügte er hinzu. Breivik werde Berufung gegen die Entscheidung einlegen, sagte der Anwalt. Die norwegische Justiz ist jedoch nicht verpflichtet, diese zu prüfen.

Breivik, der 2012 wegen der Ermordung von 77 Menschen verurteilt worden war, hatte bei einer Anhörung im November erneut beteuert, er lehne Gewalt ab. Bei der Verhandlung hatte der heute 45-Jährige Rechtsextremist vor den Kameras mit politischen Botschaften posiert. Unter anderem formte er ein Z, das von Russland verwendete Symbol für den Angriffskrieg gegen die Ukraine.

Einem Bericht der norwegischen Zeitung „Aftenposten“ zufolge schätzten die Richter Breiviks Rückfallrisiko genauso hoch ein wie bei der Verurteilung des Attentäters 2012.

Breivik: So sieht es in seinem Gefängnis aus 18.06

Breivik hatte am 22. Juli 2011 im Regierungsviertel von Oslo acht Menschen mit einer Bombe getötet und anschließend auf der Insel Utöya weitere 69 Menschen erschossen, die meisten Teilnehmer eines Sommerlagers der Jugendorganisation der Arbeiterpartei. Er gab anschließend an, seine Opfer getötet zu haben, da diese dem Multikulturalismus anhingen.

2012 wurde Breivik zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Laut norwegischem Recht kann ein Verurteilter nach Absitzen von zehn Jahren Haft jährlich einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen. Bereits 2022 war ein solcher Antrag abgelehnt worden.