Seit Jahren gibt es Streit um ein Projekt der linken Szene in Berlin. Immer wieder muss die Justiz entscheiden. Nun gibt es ein weiteres Urteil.
Das linksalternative Wohnprojekt „Köpi 137“ darf in seinem Gebäude in Berlin-Mitte bleiben. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und eine Räumungsklage der Eigentümerfirma abgewiesen.
Die fristlose Kündigung des Unternehmens vom Juni 2023 sei nicht wirksam, weil den Bewohnern keine Frist zur Behebung von Mängeln etwa beim Thema Einsturzgefahr eingeräumt wurde, begründete Richter Jürgen Reichel das Urteil. Zudem gebe es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass das Haus an der Grenze zu Kreuzberg tatsächlich einsturzgefährdet sei. „Es fehlt jede sachkundige Aussage dazu“, sagte der Richter.
Streit um Einsturzgefahr des Gebäudes
Das Urteil stützte sich allerdings vor allem auf die fehlende Fristsetzung. Auf diese können nur in Ausnahmefällen verzichtet werden, so der Richter. Etwa, wenn nicht abgewartet werden könne. Im vorliegenden Fall seien jedoch fünf Monate zwischen der Stellungnahme eines Sachverständigen der Vermieterin zum Zustand des Gebäudes und der Kündigung vergangen.
Vor diesem Hintergrund kam es aus Sicht des Gerichts in dem Rechtsstreit nicht mehr auf die Frage an, ob das Gebäude zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich einsturzgefährdet war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung zum Kammergericht ist möglich.
Haus kurz nach Mauerfall besetzt
Die Eigentümerfirma hatte die Kündigung mit einer akuten Einsturzgefahr begründet und argumentiert, der Verein habe die Erhaltungspflicht verletzt. Die Bewohner bestritten dies und weigerten sich, auszuziehen. Darum kam es zum Prozess.
Das Haus, das von außen heruntergekommen wirkt, war kurz nach dem Mauerfall besetzt worden, die Bewohner erhielten dann aber Mietverträge. Der derzeitige Vertrag ist mit einem linksalternativen Verein abgeschlossen und gilt bis 2037. Ein Nachbargrundstück mit bewohnten alten Wohnwagen und Bauwagen, die zum Teil zur „Köpi 137“ gehörten, war im Herbst 2021 mit Hilfe der Polizei geräumt worden.