Nicht nur für Autodiebe ist die bessere Sicherungstechnik ein Hindernis, um ins Innere der Fahrzeuge zu gelangen. Auch Ermittler tun sich beim Abhören schwer. Jetzt sollen die Autohersteller helfen.
Autohersteller sollen nach dem Willen der Justizministerkonferenz zur Herausgabe von Zweitschlüsseln oder -Codes an die Polizei verpflichtet werden, damit mutmaßliche Schwerkriminelle in ihren Fahrzeugen besser abgehört werden können. Die Justizressorts der Länder stimmten in Berlin einer entsprechenden Beschlussvorlage aus Baden-Württemberg zu, wie ein Sprecher der Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU) sagte.
Es werde für den Staat immer schwerer, Autos zu verwanzen, weil die Systeme zum Diebstahlschutz wie etwa von Türverriegelungen besser würden, argumentiert die CDU-Politikerin. Um die Hersteller stärker in die Pflicht zu nehmen, hat sie bei der Justizministerkonferenz erfolgreich über eine Vorlage mit dem Titel „Gesetzliche Verpflichtung Dritter zur Mitwirkung bei der Fahrzeugöffnung“ abstimmen lassen. Darin heißt es unter anderem: „Im Hinblick auf das Erfordernis einer effektiven Strafverfolgung darf die Durchführung rechtlich zulässiger Maßnahmen nicht an faktischen Gegebenheiten scheitern.“
Nach Angaben des Stuttgarter Ministeriums soll das Bundesjustizministerium die Empfehlung prüfen und gegebenenfalls einen Regelungsvorschlag ausarbeiten, der dann dem Bundeskabinett vorgelegt wird.
„Diebstahlprävention ist ohne Zweifel sehr wichtig, darf aber im Ergebnis kein Hemmnis bei der Strafverfolgung von schweren Straftaten sein“, argumentierte Gentges nach der Entscheidung der Justizressorts. Verdeckte Ermittlungsarbeit sei vor allem im Kampf gegen die schwere und organisierte Kriminalität, aber auch bei der Terrorabwehr notwendig. „Die Zusammenarbeit mit den Fahrzeugherstellern funktionierte und funktioniert in vielen Fällen gut“, sagte Gentges. Mit der Initiative der Länder solle diese Kooperation für die Strafverfolgungsbehörden und die Automobilhersteller gesetzlich verankert werden.