Ambulante Pflegedienste in Sachsen-Anhalt beklagten, dass ihnen nicht alle Leistungen im nötigen Umfang bezahlt werden. Ein Konflikt, der lange schwelte, ist nun gelöst.
In Sachsen-Anhalt ist ein Streit zwischen ambulanten Pflegediensten und der AOK um die Vergütung bestimmter krankenpflegerischer Leistungen beendet. Es seien die Weichen gestellt für eine Vereinbarung, mit der eine Nachzahlung ausstehender Vergütungen für die Jahre 2023 und 2024 sowie eine an den Lohnsteigerungen orientierte Anpassung für das Jahr 2025 geregelt wird, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung. „Diese weitreichende Vereinbarung umfasst auch die Innungskrankenkassen, Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen sowie weitere Vertragspartner privater Pflegedienste.“
Im Sommer hatte es einen massiven Protest von Pflegedienstmitarbeitenden gegeben, auch vor dem Landtag in Magdeburg. „Dass Pflegedienste in Sachsen-Anhalt erstmals seit 24 Jahren auf die Straße gegangen sind, hat den Ernst der Lage deutlich gemacht“, erklärte die Landesvorsitzende des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste in Sachsen-Anhalt, Sabine Kösling. „Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit häuslicher Krankenpflege muss auskömmlich vergütet werden. Dieses Ziel haben wir erreicht.“