Mit Aussagen zu Gruppenvergewaltigungen vor Grundschülern löste der AfD-Mann Hohloch Ärger aus. Eine Mutter sah sich digitalem Hass ausgesetzt und zog vor Gericht. Die Entscheidung verzögert sich.
Im juristischen Streit über Äußerungen des AfD-Landtagsabgeordneten Dennis Hohloch über eine Mutter in sozialen Medien hat das Landgericht Potsdam seine Entscheidung verschoben. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Eine Frau aus Potsdam will mit einem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung erreichen, dass die Beiträge Hohlochs in sozialen Medien gelöscht und nicht mehr weiter verbreitet werden.
Sie sah sich digitalem Hass ausgesetzt. Hintergrund ist der Besuch einer Grundschulklasse im Landtag im Sommer, bei dem Hohloch vor teils neunjährigen Kindern über Gruppenvergewaltigungen und Migration sprach.
Die vor Gericht gezogene Mutter eines der Kinder aus der betroffenen Grundschulklasse beschwerte sich über das Verhalten Hohlochs und schrieb eine Mail, die an Eltern gerichtet war. Der AfD-Politiker wiederum machte ihren Namen öffentlich und attackierte die Frau in Beiträgen in sozialen Medien.
Eine Sprecherin des Landgerichts Potsdam sagte, die für Mittwoch geplante Entscheidung sei auf den 11. Dezember verschoben (12.00 Uhr). Wegen des Umfangs der Sache und anderer Eilverfahren sei eine abschließende Beratung der Kammer noch nicht möglich gewesen.
Der Verein Opferperspektive, der die Frau unterstützt, sprach davon, dass die Beiträge in den Kommentarfunktionen „zum Sammelbecken für digitalen Hass“ gegen die Mutter geworden seien. Die Frau wolle deshalb gegen das „Outing auf Social Media“ mit der Unterlassungsverfügung vorgehen. Der AfD-Landtagsabgeordnete sah bislang kein Fehlverhalten.