Der Bundesrat hat trotz vieler Widerstände den Weg für die Krankenhausreform freigemacht. Der NRW-Gesundheitsminister warnt vor einer Gefährdung der Patientenversorgung.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bedauert die Verabschiedung der Krankenhausreform im Bundesrat. „Mit dem heutigen Tag ist hier eine große Chance vertan worden, das Gesetz für die Patientinnen und Patienten besser zu machen“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“. So seien etwa die Vorgaben für die Facharztstandards zu eng gefasst. Nicht nur, aber gerade in ländlichen Regionen werde es schwer werden, die geforderten Facharztzahlen zu erreichen.

Es bestehe das Risiko, dass Krankenhäuser Leistungen – beispielsweise bei der Behandlung von Notfällen sowie von Kindern und Jugendlichen – nicht mehr erbringen könnten, sagte der Gesundheitsminister. Die Bundesärztekammer habe bereits vor der Gefahr von Versorgungsengpässen gewarnt. Auch mit Blick auf die finanzielle Sicherung von Krankenhäusern habe die Reform Lücken. „Diese und weitere Punkte hätten im Vermittlungsausschuss zum Besseren geändert werden können. Dass es nun nicht so kommt, ist bedauerlich“, sagte Laumann.

Keine Mehrheit für Vermittlungsausschuss 

Im Bundesrat hatte NRW zuvor für einen gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag gestimmt. Doch die Anrufung fand nicht die erforderliche Mehrheit. Das noch von der Ampel-Koalition im Bundestag beschlossene Gesetz für eine grundlegende Neuordnung der Kliniken in Deutschland passierte die Länderkammer. Die Reform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kann damit umgesetzt werden. Sie soll finanziellen Druck auf die Kliniken mindern und mehr Spezialisierung durchsetzen.

Im Kern soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll Anreize zu immer mehr Fällen und medizinisch teils nicht optimalen Eingriffen beseitigen. Neue „Leistungsgruppen“ sollen die Grundlage der Krankenkassenfinanzierung sein und etwa Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben dafür absichern. Ein milliardenschwerer „Transformationsfonds“ soll die Neuorganisation finanziell unterstützen. 

Umsetzung der Reform bis 2029

In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2025. Umgesetzt werden soll die neue Struktur aber erst über mehrere Jahre bis 2029. Für die Patientinnen und Patienten wird sie also nicht sofort spürbar. Das Netz der 1.700 Krankenhäuser dürfte damit auch kleiner werden. Vielen Krankenhäusern machen seit längerem Finanznöte, nicht belegte Betten und Personalmangel zu schaffen. Die Länder und die Klinkbranche hatten auch eine Überbrückungsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Greifen der Reform gefordert.

Laumann sieht in der noch länger dauernden Umsetzung indes eine Chance für Nachbesserungen. „Die gute Nachricht ist jedoch: Man kann immer noch gegensteuern. Wesentliche Teile des Gesetzes treten erst 2027 in Kraft. Bis dahin wird sich zeigen, dass das Gesetz in den Flächenländern die Versorgung gefährdet, weil sich der Fachärztemangel nicht auflösen wird“, sagte der Gesundheitsminister.