Er soll betrunken mit hohem Tempo einen Unfall verursacht haben, bei dem ein Mann starb. Nun beginnt der Prozess gegen einen Deutschen aus der Schweiz. Hätte ein Tempolimit den Unfall verhindert?

Gerichtliche Aufarbeitung einer tödlichen Raser-Fahrt: Vor dem Amtsgericht Lörrach beginnt der Prozess gegen einen Sportwagen-Fahrer, der auf der A5 zwischen Basel und Freiburg mit hohem Tempo auf ein Auto aufgefahren sein soll, dessen 59-jähriger Fahrer starb. 

Der mutmaßliche Unfallverursacher, ein heute 31-jähriger Deutscher aus dem schweizerischen Basel, soll betrunken gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft strebt eine Verurteilung wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und der fahrlässigen Tötung gegen den nicht vorbestraften Mann an.

Die verhängnisvolle Nacht

Das 59-jährige Unfallopfer wollte nach Ermittlungen der Polizei am späten Abend des 16. August 2023 mit seinem Wagen auf der linken Spur einen Klein-Lkw überholen, als der Sportwagen von hinten anbrauste. Der Angeklagte habe sein Auto auf mindestens 243 Stundenkilometer beschleunigt, so die Staatsanwaltschaft. 

Unter Alkoholeinfluss – ein Atemalkoholtest ließ auf eine Alkoholkonzentration im Blut von etwa zwei Promille schließen – und wegen des hohen Tempos habe er den vor ihm fahrenden Kleinwagen übersehen. Der Porsche fuhr auf das Heck auf, beide Fahrzeuge schleuderten von der Fahrbahn. Der 59-Jährige starb noch an der Unfallstelle. Der Angeklagte und sein Beifahrer erlitten leichtere Verletzungen. An den Autos entstand Totalschaden.

Raser und das Rennen mit sich selbst 

Nach dem Raser-Paragrafen 315d des Strafgesetzbuches können Autofahrer nicht nur bestraft werden, wenn sie sich an einem illegalen Autorennen beteiligen. Verurteilt werden können auch einzelne Raser, wenn sie das Leben anderer Mensch in „Alleinrennen“ aufs Spiel setzen. Wer sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, kann demnach mit bis zu zwei Jahren bestraft werden. Bei fahrlässiger Tötung ist nach Paragraf 222 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich.

Kein Tempolimit an der Stelle 

Auf der A5 zwischen Basel und Freiburg gilt meist Tempo 120. Zwischen dem Autobahndreieck Weil am Rhein und der Anschlussstelle Efringen-Kirchen, wo der Unfall geschah, gibt es allerdings keine Beschränkung. Tempo 120 gilt laut Autobahn GmbH erst zwischen der Anschlussstelle Efringen-Kirchen und der Anschlussstelle Freiburg-Süd.

Tempolimit wegen illegaler Autorennen auf A81 

Wegen Rasern, die teils aus der Schweiz kamen, um sich im Südwesten illegale Rennen zu liefern, war im Jahr 2018 auf der A81 zwischen Engen und Geisingen ein Tempolimit von 130 Kilometern pro Stunde erlassen worden. Seitdem hat die Zahl der Rennen „insgesamt erheblich abgenommen“, so die Konstanzer Polizei. „Im Jahr 2024 haben wir bislang lediglich einen Vorfall mit zwei Fahrzeugen aus der Schweiz festgestellt und zur Anzeige gebracht.“

Immer mal wieder Raser aus der Schweiz im Visier 

Zu schnelle Autofahrer aus der Schweiz und dem Ausland fallen im Bereich des Polizeipräsidiums Freiburg vor allem auf den Autobahnen A5 und A98 immer wieder mal auf. In den vergangenen Jahren registrierte die Polizei vermehrt auch hochmotorisierte Autos auf beliebten Motorradstrecken im Südschwarzwald; darunter auch Pkws mit Schweizer Kennzeichen. Von Frühling bis Herbst gibt es deshalb zusätzliche Polizeikontrollen. 

Grundsätzlich können Tempolimits die Zahl der Unfälle und deren Folgen reduzieren, so die Beamten. So schlimme Unfälle wie der nun vor dem Amtsgericht Lörrach verhandelte könne man aber nie gänzlich verhindern.

Der Prozess vor dem Amtsgericht Lörrach beginnt mit der Anklageverlesung. Auch sollen Zeugen vernommen werden. Ein Urteil noch an diesem Donnerstag ist nicht ausgeschlossen (Az: 36 Ls 25 Js 16773/23).