Um 58 Cent im Monat soll der Rundfunkbeitrag steigen. Doch bisher konnten sich die Länder nicht darauf einigen. Eine Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF wird in Sachsen-Anhalt bedauert.
Der sachsen-anhaltische Staatsminister Rainer Robra (CDU) bedauert die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF zum Rundfunkbeitrag. „Ich finde die Klage definitiv verfrüht“, sagte Robra im Landtag in Magdeburg. „Wir sind noch gar nicht am Ziel angekommen.“ Man habe noch über ein neues Finanzierungsmodell reden wollen.
ARD und ZDF ziehen für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen Beschluss gefasst haben. Die Länder hatten ihre Gespräche über den Rundfunkbeitrag Ende Oktober auf die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember in Berlin vertagt.
Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell monatlich 18,36 Euro. Die Erhöhung um 58 Cent hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für die Jahre 2025 bis 2028 empfohlen. Die Bundesländer müssen sich eng daran orientieren.
Die Anstalten müssten Einsparungen erbringen und generell kostenbewusster arbeiten, so Robra in der Debatte im Landtag. Redner mehrerer Fraktionen mahnten ebenfalls Reformen an.