Soll militärische Forschung an einer sächsischen Hochschule erlaubt sein oder nicht? Die Linken sprechen sich für die Einführung einer sogenannten Zivilklausel ein, bekommen aber keine Mehrheit.

Die Linken sind im Sächsischen Landtag mit einem Antrag gescheitert, der militärische Forschung an sächsischen Hochschulen unterbinden sollte. Bei einer Abstimmung im Landtag wurde der Antrag lediglich vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) unterstützt. Im Kern ging es den Linken darum, „unter Wahrung der Wissenschaftsfreiheit“ eine Zivilklausel in das Hochschulgesetz zu schreiben. Eine solche Klausel gebe es bereits in mehreren Bundesländern an über 70 Hochschulen, argumentierte die Partei. 

„Die Hochschulen verfolgen in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke. Die den Hochschulen vom Land und von Dritten zur Verfügung gestellten Mittel sollen ausschließlich für Vorhaben verwendet werden, die diesen Zwecken dienen“, hieß es im Antrag. Rüstungskonzerne sollten sich keinen Einfluss auf die Hochschulen erkaufen können. „In der Welt toben so viele Kriege wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Das macht den Menschen Angst, sie wünschen sich Sicherheit“, sagte Fraktionschefin Susanne Schaper. 

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow (CDU) sah wenig überzeugende Argumente für die Einführung der Klausel. „Heute, nachdem sich die geopolitische Lage seit 2022 dramatisch verändert hat und der Krieg nach Europa zurückgekehrt ist, ist eine solche Forderung noch unverständlicher und sie trägt den bitteren Realitäten nicht Rechnung.“ Technische Innovationen könnten Angriffe abwehren und Leben retten. Deshalb sei man auf militärische Forschung angewiesen.