In der Richteraffäre wurde die Beurteilung der designierten Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts jetzt aufgehoben. Wie es weitergehen soll, will Justizminister Limbach heute sagen.

In der Affäre um die Besetzung der Spitze des Oberverwaltungsgerichts NRW will Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) heute vor die Presse treten. Dabei werde er über das weitere Vorgehen bei der Besetzung der Stelle informieren, teilte die Staatskanzlei mit.

Zuvor war die Beurteilung für die bisher erfolgreiche Kandidatin aufgehoben worden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass bei dieser Beurteilung ein Formfehler unterlaufen sei, hatte Innen-Staatssekretärin Daniela Lesmeister mitgeteilt. Sie habe veranlasst, dass die Richtlinien für die Beurteilung einer umfassenden Prüfung unterzogen und präzisiert würden.

Besetzung war vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden 

In der vergangenen Woche war ein Gutachter im Auftrag der Opposition zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beurteilung rechtswidrig war. Die Besetzung des Postens war vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden. 

Derzeit beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss des Landtags mit dem Fall. Zeugen hatten im Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass die Kandidatin auf Grundlage dieser Beurteilung an ihren männlichen Mitbewerbern vorbeigezogen war. Sie war Abteilungsleiterin im Innenministerium.

Ein Sprecher des NRW-Justizministeriums sagte, man habe einen gerichtlichen Hinweis erhalten. Das Oberverwaltungsgericht, das den Fall neu verhandeln muss, habe angesichts der Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss und auch mit Hinweis auf das Gutachten um eine Stellungnahme gebeten. 

Der Untersuchungsausschuss will prüfen, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab oder die Kompetenz der Bewerber. 

Zwei Verwaltungsgerichte hatten das Besetzungsverfahren gestoppt. Das in Münster hatte dabei scharfe Kritik geäußert und von manipulativer Verfahrensgestaltung geschrieben. Das Oberverwaltungsgericht hatte dann keine durchgreifenden Bedenken gesehen – wurde aber vom Bundesverfassungsgericht angewiesen, den Fall noch einmal genauer zu prüfen.