Blockaden, Misthaufen, aufgeheizte Stimmung: Die gewaltsamen Proteste beim politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach hatten bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nun hat der erste Prozess begonnen.

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen vor dem politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach an der Riß hat der erste Prozess gegen einen der mutmaßlichen Randalemacher begonnen. Einem 40-Jährigen wird Landfriedensbruch in Tateinheit mit Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Er soll sich an einer Straßenblockade beteiligt haben. Vor Gericht wurden Videos der Blockade gezeigt.

Zu dem Prozess kommt es, weil der Mann einen Strafbefehl über 3.200 Euro nicht zahlen wollte – er legte Widerspruch gegen die geforderten 80 Tagessätze zu je 40 Euro ein. Verhandelt wird vor dem Amtsgericht Biberach. 

„Neugier und Gruppendynamik“

Er habe absolut kein Bedürfnis gehabt, sich mit der Polizei anzulegen, sagte der Lehrer. „Das Letzte, was ich wollte, war die Behinderung der Polizei.“ Er sei aus Neugier und durch eine Gruppendynamik zwischen die Fronten geraten. 

Am Aschermittwoch war eine Protestaktion in der Stadt unweit von Ulm so sehr eskaliert, dass die Grünen eine geplante Veranstaltung unter anderem mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann und dem Grünen-Bundespolitiker Cem Özdemir aus Sicherheitsgründen kurzfristig absagten. 

Urteil erwartet

Bei den Protesten wurden mehrere Polizisten verletzt, die Beamten setzten Pfefferspray ein. Zuvor hatte es unter anderem Straßenblockaden gegeben. Bei den Protesten wurde auch ein Misthaufen vor der Stadthalle abgelegt.

Drei Zeugen sind zur Verhandlung geladen, ein Urteil könnte noch heute fallen. 

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine Art Urteil ohne mündliche Gerichtsverhandlung. Die Staatsanwaltschaft stellt nur dann Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für nötig hält. Bei einem Einspruch gegen den Strafbefehl wird der Vorwurf vor Gericht verhandelt.