Damit ein Hof beim Tod des Bauern nicht zerschlagen wird, sieht die Höfeordnung vor, dass ein Erbe den Betrieb übernimmt und allen Anderen eine Abfindung zahlt. Doch das Verfahren ist reformbedürftig.

Der hat das Vererben von Bauernhöfen in vier deutschen Bundesländern auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Das Parlament verabschiedete mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und BSW eine Reform der sogenannten Höfeordnung, die die Übergabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg regelt.

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