Die Ampel wollte anstelle des Kindergelds die Kindergrundsicherung einführen und den Garantiebetrag erhöhen. Doch nach dem Ende der Koalition ist fraglich, ob es dazu kommt.
Zum Jahreswechsel sollte ursprünglich das bisherige Kindergeld durch eine Kindergrundsicherung ersetzt werden. Die Kindergrundsicherung war zwar im Koalitionsvertrag der Ampel verankert, dennoch handelte es sich um einen der großen Streitpunkte während der Regierungszeit von SPD, FDP und Grünen. Nach dem Aus der Ampel-Koalition ist unsicherer denn je, ob das Vorhaben tatsächlich umgesetzt wird.STERN PAID Linder NEU Heft 23.20
Wird das Kindergeld abgeschafft?
Die Pläne der Koalition sahen vor, das Kindergeld abzuschaffen und stattdessen ab dem 1. Januar 2025 eine Kindergrundsicherung auszuzahlen. Diese sollte sich aus einem Kindergarantiebetrag und einem Kinderzusatzbetrag zusammensetzen.
Der Kindergarantiebetrag sollte dem bisherigen Kindergeld entsprechen. Außerdem sollte die Summe erhöht werden. Statt bisher 250 Euro sollten 255 Euro pro Kind gezahlt werden, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Der Kinderzusatzbetrag sollte die übrigen Leistungen zusammenfassen, die Kindern aktuell zugutekommen – also den bisherigen Kinderzuschlag, den Kinderregelbedarf aus Bürgergeld und Sozialhilfe sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepakets. Diese Leistungen würden zusätzlich zum Kindergarantiebetrag ausgezahlt werden und sollten sich am Elterneinkommen orientieren. STERN PAID Gratis-Schulessen 20.30
Wie viele Kinder wären betroffen?
Die Kindergrundsicherung sollte generell für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren gezahlt werden. Darüber hinaus sollten Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr und Studierende bis zum 27. Lebensjahr empfangsberechtigt sein. Laut Familienministerium gibt es bis zu 5,6 Millionen potenziell anspruchsberechtigte Kinder. Es gehe darum, „Armutsrisiken zu verringern und allen Kindern die gleichen Start- und Entwicklungschancen zu eröffnen“.
Was passiert nach dem Ende der Ampel-Koalition?
Die Kindergrundsicherung sowie die Erhöhung des bisherigen Kindergeldes gehören nach dem Ende der Ampel-Koalition zu den Vorhaben, die auf der Kippe stehen. Im September 2023 hatte sich das Kabinett auf einen Regierungsentwurf geeinigt. Dieser wurde bisher aber noch nicht in den Bundestag eingebracht. Ob die Kindergrundsicherung in dieser Legislaturperiode noch beschlossen wird, ist fraglich und hängt vor allem von zwei Faktoren ab. Erstens braucht es eine parlamentarische Mehrheit für das Gesetz. Zweitens ist entscheidend, wie viel Zeit das Parlament vor den Neuwahlen noch hat, um die Kindergrundsicherung zu beschließen.
Quellen: Bundesfamilienministerium, Bundestag