Vor 30 Jahren wurden Menschen mit Behinderung auch im Grundgesetz bessergestellt. Gleichberechtigt sind sie aber oft noch nicht.

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ – um diesen Satz wurde das Grundgesetz vor 30 Jahren erweitert. Das Jubiläum soll am Freitag gefeiert werden, wie die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung mitteilte. 

Die Aufnahme des Benachteiligungsverbots in das Grundgesetz sei ein großer Erfolg der Behindertenbewegung gewesen, sagte die Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Christine Braunert-Rümenapf. Die verbesserte Gleichstellung habe aber noch nicht zu einer Gleichberechtigung geführt. „Menschen mit Behinderungen spüren in ihrem Alltag von den gesetzlichen Verbesserungen oft noch nicht genug und werden auch heute noch vielfach diskriminiert.“

In Berlin leben nach Angaben der Senatsverwaltung rund 641.000 Menschen mit einer nach dem Sozialgesetzbuch anerkannten Behinderung. Im öffentlichen Nahverkehr, im Bildungs- und Gesundheitssystem, bei der Wohnungssuche oder im Kontakt mit Behörden sei ihre Lebensrealität oft von Barrieren und Diskriminierungserfahrungen geprägt, stellt die Senatsverwaltung fest. 

Gleichstellungssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) teilte mit, es gelte nun, gemeinsam mit den Landesbeauftragten und dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderung den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober in Leipzig mit Leben zu füllen. Dort war beschlossen worden, sich für die „die selbstbestimmte, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe“ von Menschen mit Behinderung einzusetzen.